Schwarzarbeit im Haushalt

Ärger durch Schwarzarbeit im Haushalt? - Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kann dies verhindern

Von William Dorsainvil
19. August 2010

Im Haushalt wird gerne mal eine Arbeitskraft eingestellt, die schwarz arbeitet und sich um Lebensmittel, Säuberungsmaßnahmen oder Pflege von Menschen kümmert. Man schätzt die Anzahl der Haushalte, die Schwarzarbeiter für solche kleine Dienste einstellen auf 3,6 Millionen. Selten werden diese Fälle aufgedeckt, wenn sie jedoch auffallen, können sie mit bis zu 5.000 Euro und einer Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben bestraft werden. Dabei lohnt es sich bei der Gefahr entdeckt zu werden nicht einmal. Ganz im Gegenteil.

Den Ärger durch ein einziges Formular vermeiden

Es gibt einen einfachen und nicht großartig bürokratischen Weg solche Bedienstete legal einzustellen. Dazu reicht ein Formular, das man bei der Minijobzentrale direkt online ausfüllen oder herunterladen kann, vollkommen aus.

Dabei ist lediglich darauf zu achten, dass die Tätigkeit zum Gelderwerb erdacht ist, man nicht die eigenen Kinder oder den Lebenspartner einstellen kann, es nicht um eine Gefälligkeitshandlung geht und es eine Tätigkeit in der Nähe des Haushaltes ist.

Insgesamt kommen vielleicht 14% des Geldes an die Minijob-Zentrale, aber bei der Steuererklärung kann man 20% des gezahlten Betrages von der Steuer abziehen. Sonst ist noch zu beachten, dass die Arbeitgeber auf diesem Wege gegen Unfälle der Arbeitnehmer abgesichert sind. Behandlungskosten werden ebenfalls übernommen.

Also lohnt es sich, sich bei der Minijobzentrale zu melden, insofern man im Haushalt ein Arbeitsverhältnis anstrebt.