Wer neben dem Hauptberuf noch einen Nebenjob ausüben will, muss einiges beachten

Von Melanie Ruch
26. März 2014

Wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht, muss ein Nebenjob her, auch wenn man eigentlich schon vollzeit arbeitet. Der Trend geht hin zum Zweitjob, auch in Deutschland. Hierzulande hat die Zahl der Angestellten, die neben dem Hauptberuf noch einen Nebenjob ausüben bereits im Jahr 2012 mit mehr als drei Millionen sogar einen Rekordwert erreicht.

Bestimmungen zur Aufnahme eines Zweitjobs

Wer sich neben dem Hauptberuf legal noch ein paar Euro dazu verdienen will, sollte allerdings einige Dinge beachten:

  • Im Prinzip darf jeder hauptberuflich Angestellte noch einen Zweitberuf ausüben. Eine Ausnahme gilt nur für bestimmte selbständige Berufe. Voraussetzung für die Aufnahme eines Zweitjobs ist, dass die Wochenarbeitszeit insgesamt nicht über 48 Stunden liegt. So will es das Arbeitsschutzgesetz.

  • Empfehlenswert ist es außerdem, den Chef vor der Aufnahme des Nebenjobs um dessen Erlaubnis zu fragen. Grundsätzlich verbieten darf der Chef die Aufnahme eines Nebenjobs zwar nicht, doch das Einverständnis des Chefs kann zumindest spätere Streitereien verhindern.

    Verbieten darf der Chef die Ausübung eines Zweitjobs nur dann, wenn der Hauptberuf unter dem Nebenjob leidet oder wenn der Angestellte in einem Konkurrenzunternehmen eine ähnliche Stellung beziehen möchte.

  • Ein Nebenjob muss in der Regel offiziell angemeldet werden. Bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Wer sich nebenberuflich selbständig machen will, muss das nicht nur dem Finanzamt mitteilen, sondern gegebenenfalls auch beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden.

    Das gilt jedoch nicht für Freiberufler, wie etwa Journalisten. Bei ihnen genügt die Meldung beim Finanzamt. Auch zusätzliche Steuern können bei einer Zweitbeschäftigung fällig werden. Allerdings nur dann, wenn der monatliche Nebenverdienst über der 450-Euro-Grenze liegt.