Nebenjobs
Ein lukrativer Nebenjob oder eine Nebentätigkeit dient als zusätzliche Einkommensquelle
Mit einem kleinen Nebenjob lassen sich jeden Monat ein paar zusätzliche Euro hinzuverdienen. Wer ein Nebenjobangebot annehmen möchte, muss allerdings bestimmte Richtlinien zu Nebentätigkeiten beachten, vor allem, um seinen Hauptjob nicht zu gefährden.
Der Nebenjob als Zusatzeinkommen wird bei vielen Arbeitnehmern immer beliebter.
Was ist ein Nebenjob?
Als Nebenjob bezeichnet man eine Tätigkeit, die zusätzlich zu einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist es zunächst unerheblich, ob der Hauptberuf der eines Angestellten oder einer Angestellten ist oder als Zusatz neben Haushalt, Kinder oder auch während einer bestehenden Arbeitslosigkeit ausgeführt wird.
Welche Rahmenbedingungen hat eine nebenberufliche Tätigkeit?
Zunächst dürfen wöchentlich nicht mehr als 15 Stunden gearbeitet werden, und der monatliche Lohn darf die 400 Euro-Grenze nicht überschreiten. Werden diese Rahmenbedingungen überschritten, werden Sozialabgaben fällig, welche in der Regel der Arbeitgeber bei einem Nebenjob übernimmt und an den Staat abführt. Ausnahmen bestätigen die Regel und bedeuten, dass man zweimal im Jahr über 400€ verdienen darf. Im seltenen Fall verlangen die Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte, allerdings sind die Sozialversicherungsnummer und die persönlichen Daten sowie die Angaben über die Krankenkasse abzugeben.
Kann man mehrere Nebenjobs annehmen?
Neben der Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung ist ein Nebenjob von weiteren Abgaben befreit. Überschreitet der Arbeitnehmer durch einen zweiten oder dritten Nebenjob die Grenze werden Steuern und weitere soziale Beträge fällig. Den Arbeitgebern ist es jeweils mitzuteilen, dass man weitere Nebenjobs durchführt.
Gibt es Besonderheiten unter den Nebenjobs?
Ja. Ein Nebenjob kann auch als Tagesmutter, Trainer und ähnliches zustande kommen wird dann allerdings nicht mit einem Lohn vergütet, sondern mit einer Aufwandsentschädigung, welche bei verschiedenen Ämtern auch nicht anzeigepflichtig bzw. anrechenbar sind. Nebenjobs, die auf einer Selbstständigenbasis übernommen werden, können unter Umständen verpflichten, sich bei dem Finanzamt oder auch dem Gewerbeamt anzumelden.
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