Verlorener Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Mobbingverdacht nicht nachgewiesen

Von Ingrid Neufeld
27. März 2013

Eine Arbeitnehmerin hatte die Stadt Solingen vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf auf Schmerzensgeld in Höhe von 900.000 Euro verklagt.

Sie begründete ihren Anspruch mit jahrelangem Mobbing. Das belegte sie mit dem Hinweis auf verweigerte Schulungen und darauf, dass sie "mit einem "Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle "entsorgt" worden" wäre.

Doch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Klage zurück. Denn nach Ansicht des Gerichts konnte die Klägerin nicht nachweisen, dass sie jahrelang durch Vorgesetzte systematisch angefeindet, schikaniert oder diskriminiert worden wäre.

Damit schloss sich das Gericht dem Urteil aus der ersten Instanz an. Es folgerte, dass es sich bei der Konfliktsituation um eine "übliche" handelte und kritisierte die mangelnde Beteiligung der Klägerin zur Klärung der Situation und ihre Mitwirkungsverweigerung bei einem Mediationsverfahren.