Wann liegt ein Fall von Mobbing vor?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. April 2011

Wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jetzt entschieden hat, sind ständige Abmahnungen eines Chefs, auch wenn einige unbegründet sind, kein Fall von "Mobbing". Erst wenn hinter den Abmahnungen bestimmte verwerfliche Absichten stecken, dann wäre dies ein Beweis für "Mobbing", wie die Richter erklärten, doch war dies hierbei nicht der Fall. Doch was war eigentlich geschehen?

Der Chef hatte seinem Mitarbeiter wegen verschiedenen Vorwürfen innerhalb von vier Monaten neun Abmahnungen erteilt, so dass schließlich der Mitarbeiter vor Gericht zog. Doch die Richter stellten sich auf die Seite des Arbeitgebers, der seinen Arbeitnehmer zwar kritisch beobachtete, was ein berechtigtes Interesse darstellt, und dann die Abmahnungen erteilte, ohne dass sich dahinter bestimmte Absichten verbargen, was somit kein "Mobbing" ist.

Ein typischer Fall von Mobbing oder auch Psychoterror am Arbeitsplatz wäre, wenn der Mitarbeiter ständig schikaniert und gequält wird, damit er die Firma verlassen soll.