Strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt nicht immer Kündigung

Von Dörte Rösler
9. Juli 2013

Ein Bankmitarbeiter, der wegen Betrugs verurteilt wird, ist für seinen Arbeitgeber nicht mehr tragbar. Das Gesetz erlaubt daher die Aufhebung des Arbeitsvertrags. Aber längst nicht jede strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt eine Kündigung. Wie das Arbeitsgericht Cottbus erklärte, muss die Straftat in einem Zusammenhang zur Tätigkeit stehen.

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job bisher beschwerdefrei erledigt, dürfen auch Verurteilungen aus der Vergangenheit nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden. Frühere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Körperverletzung muss der Chef eines Bäderbetriebs dann tolerieren.