Kündigung zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" ist rechtens

Von Katja Grüner
26. Juni 2013

Eine Frau hat eine Kündigung erhalten und in dieser stand nur, Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies wollte die Dame so nicht hinnehmen. Sie ging vor Gericht, da sie dachte die Kündigung ist so nicht rechtens.

In erster Instanz bekam sie auch recht. Doch anschließend beim Bundesrichter nicht. Dieser entschied, dass die Kündigung so vollkommen rechtens gewesen ist. So musste die Dame die Firma, welche sowieso Insolvenz angemeldet hatte, verlassen.

Die Begründung des Richters: Eine Kündigung muss immer bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Es genügt vollkommen die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Und dies war aus der Kündigung eindeutig ersichtlich. Bei einem Insolvenzverfahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Diese wurde eingehalten und die Dame musste die Firma verlassen.