1. März 2011
Dank des deutschen Kündigungsschutzgesetzes können sich Arbeitnehmer hierzulande sicher sein, dass die eigene Arbeitsstelle zumindest rudimentär geschützt ist. Dieses Gesetzeswerk ist aber natürlich trotzdem keine Garantie dafür, dass man theoretisch nicht auch entlassen werden kann. Doch wovor schützt das Kündigungsschutzgesetz denn nun eigentlich und wovor nicht?
Diese Frage kann natürlich nur schwer pauschal beantwortet werden. Allgemein kann aber festgehalten werden, dass das Kündigungsschutzgesetz dafür sorgt, dass man nicht ohne Grund entlassen werden kann. Man ist somit nicht der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt, ob die eigene Arbeitsstelle denn nun behalten werden kann oder verlorengeht. Darüber hinaus schützt das Kündigungsschutzgesetz Menschen, welche sich in einer schwierigen beruflichen oder privaten Lage befinden. Eine Mutter, welche demnach gerade ihr Kind zur Welt gebracht hat, muss nicht fürchten, jeden Tag entlassen werden zu können.
Daneben gibt es aber noch zahlreiche Fälle, welche eine Kündigung nach sich ziehen können, ohne dass die Schutzfunktion dieses Gesetzeswerkes in Kraft treten würde. Dies wären einerseits betriebsbedingte Kündigungen. In einem solchen Fall geht es dem Unternehmen derzeit wirtschaftlich so schlecht oder es liegen ähnliche Gründe vor, welche es rechtfertigen, dass die eigene Arbeitskraft nicht benötigt wird und eine unnötige Belastung für das Unternehmen darstellt, welche als nicht mehr zumutbar einzustufen ist. Daneben schützt das Kündigungsschutzgesetz auch nur bedingt Menschen mit langfristigen Erkrankungen oder Behinderungen. Natürlich greift in vielen Fällen das besondere Kündigungsschutzgesetz, welches die Rechte von Behinderten stärkt. Sobald man allerdings an einer Erkrankung leidet, welche lange Arbeitsausfälle bedingt, kann es zu einer rechtswirksamen personenbedingten Kündigung kommen. Zuletzt schützt das Kündigungsschutzgesetz natürlich auch nicht vor verhaltensbedingten Kündigungen. Diese können nur dann ausgesprochen werden, wenn man als Arbeitnehmer Verhaltensweisen an den Tag legt, welche die Vertragspflichten verletzen oder allgemein als fahrlässig eingeordnet werden können. Kommt ein Mitarbeiter beispielsweise vermehrt zu spät zur Arbeit, dann kann dies zu einer Kündigung führen. In den meisten Fällen muss zuvor allerdings noch eine Abmahnung ausgesprochen worden sein.
Insgesamt ist das Kündigungsschutzgesetz natürlich keine Garantie, dass einem in Deutschland nicht gekündigt werden kann. Es sorgt aber dafür, dass Arbeitnehmer sich auch auf eine rechtliche Basis stützen können, welche das Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber schwächt.
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