Bank-Filialleiter in Hessen forderte Mitarbeiter zum krankfeiern auf und wurde fristlos gekündigt

Von Melanie Ruch
12. August 2013

Normalerweise sind Chefs nicht gerade erfreut, wenn ihre Mitarbeiter häufiger krankmachen, doch ein Filialleiter einer Bank in Hessen scheint da eine seltene Ausnahme zu sein, denn er forderte seine 16 Mitarbeiter sogar mehrfach dazu auf krankzumachen und wurde dafür nun fristlos gekündigt.

Der Familienvater wurde Anfang 2010 in die hessische Filliale versetzt. Seitdem war er auf Grund gesundheitlicher Beschwerden vermehrt arbeitsunfähig. Nachdem auch einige seiner Mitarbeiter immer wieder unter teilweise starken Beschwerden litten, machte er die schlechte Luft in der Filiale dafür verantwortlich und informierte den Betriebsarzt. Der überprüfte schließlich in Zusammenarbeit mit den beiden Prüfdiensten Dekra und Fresenius die Luft in der Filiale auf Schadstoffe und Gifte, fand jedoch nichts.

Daraufhin ließ der Filialleiter auf eigene Faust eine weitere Prüfung durchführen und wurde eigenen Aussagen zufolge fündig. Von da an feierte der Filialleiter ständig krank und forderte auch seine Mitarbeiter dazu auf der Arbeit fern zu bleiben.

Er soll seine Mitarbeiter mehrfach per E-Mail, Telefon und bei persönlichen Treffen auf dem Parkplatz dazu geraten haben sich einen Krankenschein zu besorgen, was schließlich zu den Vorgesetzten durchdrang. Daraufhin wurde der Filialleiter fristlos gekündigt, doch er reichte Kündigungsschutzklage ein und zog vor Gericht, jedoch vergeblich.

Die Klage wurde nicht nur vom Arbeitsgericht, sondern auch vom Landesgericht in Frankfurt abgewiesen. Die Rechtfertigung des Leiters, er habe nur im gesundheitlichen Interesse der Mitarbeiter gehandelt, traf bei den Richtern auf kein Verständnis, da die Filiale schließlich mehrfach von Experten überprüft wurde. Die fristlose Kündigung sei auf Grund der groben Pflichtverletzungen rechtens, urteilten die Gerichte.