Wenn ein Mitarbeiter der Kirche aus dieser austritt, ist eine Kündigung rechtens

Von Katja Grüner
29. April 2013

Gerichte entschieden jetzt, dass der Arbeitgeber Kirche Mitarbeitern kündigen darf, die aus der Kirche austreten. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in seinem Urteil, dass Mitarbeiter der katholischen Kirche mit einer Kündigung rechnen müssen, wenn sie aus der Kirche austreten. Dies sei rechtens und zeigt wieder einmal den arbeitsrechtlichen Sonderstatus, den die Kirche einnimmt.

Anlass für dieses Urteil war die Klage eines 60 Jahre alten Sonderpädagogen, der bei der Caritas angestellt war. Aus Verärgerung und Unzufriedenheit mit der katholischen Kirche wegen den in die Diskussion geratenen Missbrauchsfällen trat er aus der Kirche aus. Dies hatte zur Folge, dass ihm sein Arbeitgeber kündigte.

Seiner Klage auf Wiederbeschäftigung wurde auch in letzter Instanz nicht statt gegeben. Laut Urteil könne die Caritas nicht gezwungen werden einen Mitarbeiter einzustellen, der nicht mit den Ansichten der Kirche konform geht. Im Grundgesetz sei verankert, dass Kirchen ihre Angelegenheiten selber regeln könnten, so die Richter. Mittlerweile überlegt der Kläger, ob er nicht eine Verfassungsbeschwerde einreichen soll.

Das Bundesarbeitsgericht konnte laut Gesetz und Verfassung nicht anders urteilen. Fakt ist jedoch, dass die Kirche zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählt und im Arbeitsrecht immer noch eine Sonderstellung inne hat. Es stellt sich schon die Frage, ob dies nicht grundsätzlich reformiert werden sollte.