Bedrohungen am Arbeitsplatz - Boss darf kündigen

Von Marion Selzer
11. Dezember 2012

Wie die Richter vom Arbeitsgericht Mönchengladbach entschieden haben, ist eine Kündigung rechtmäßig, wenn ein Angestellter eine Bedrohung ausgesprochen hat.

Chefs sind insbesondere dann auf der sicheren Seite, wenn sie vorab der Kündigung die betreffende Person schriftlich abmahnen.

Im Fall ging es um einen Bauarbeiter, der seinen Chef bedrohte "ihn platt zu machen und ihm in die Fresse zu hauen", wenn er ihm im privaten Leben über den Weg laufen würde. Daraufhin reichte der Arbeitgeber ihm die Kündigung. Der Arbeiter wollte diese nicht akzeptieren, da er mit seinen Worten bloß Dampf ablassen wollte, aber nie vorhatte seinen Worten Taten folgen zu lassen.

Die Richter sahen die Sachlage jedoch anders. Der Angestellte habe eine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches ausgesprochen. Die Kündigung war demnach rechtmäßig.