Geld für nicht genommenen Urlaub verfällt nicht mehr mit Jahresende

Von Marion Selzer
25. Juni 2012

Nach einem neuen Entscheid des Bundesarbeitsgerichts verfällt der Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlung für nicht genommenen Urlaub nicht mehr mit Ende des vergangenen Jahres. Damit gleicht sich die deutsche Rechtsprechung den Richtern des Europäischen Gerichtshofes an, die solch einen Verfall als unzulässig ansehen.

Eine finanzielle Urlaubsabgeltung gilt ab heute auch in Deutschland als ein reiner Geldanspruch. Die Fristen richten sich damit nach den arbeitsrechtlichen oder tarifrechtlichen geschlossenen Vereinbarungen. Fehlen solche Vereinbarungen, verjähren die Ansprüche erst nach drei Jahren.