Wer zu früh im Jahr kündigt, bekommt kein Weihnachtsgeld

Von Frank Hertel
9. Dezember 2011

Ein Mann hatte seine Firma im Juni 2010 verlassen und wollte von seinem Arbeitgeber trotzdem Weihnachtsgeld. Der Mann stellte sich eine anteilige Auszahlung des Weihnachtsgeldes für 6 Monate vor. Der frühere Arbeitgeber verweigerte sich diesem Wunsch. Der Mann ging vor Gericht.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat nun dem Arbeitgeber recht gegeben. Da es sich bei dem Weihnachtsgeld in dieser Firma um eine Treueprämie handelt, muss der Arbeitgeber nicht bezahlen, wenn der Mitarbeiter vor November, dem Auszahlungstermin des Weihnachtsgeldes, die Firma verlassen hat. Es gibt allerdings auch Firmen, in denen das Weihnachtsgeld Entgeltcharakter hat. Da liegt der Fall dann eventuell anders.