Auch kleine Vergehen können einen den Job kosten

Was Sie tun sollten, um Ihren Job zu behalten

Von Cornelia Scherpe
17. Juni 2010

Der jüngste Fall von zwei zu unrecht eingelösten Essenbons hat es wieder gezeigt: Auch kleine Vergehen können den Arbeitnehmer den Job kosten, so denn er sie verschweigt oder zu vertuschen versucht.

Ehrlichkeit siegt

Stehen Sie zu einer Fehlhandlung, dann wird der Chef sich mit Ihnen gütig einigen. Ein Bagatellfall wird erst dann zum Kündigungsgrund, wenn Sie weiter unaufrichtig sind. Wer versucht, sich herauszureden, rettet nicht unbedingt seinen Kopf. Im schlimmsten Fall manövriert er sich direkt in eine Kündigung hinein.

Vertrauensverlust

Die Höhe des Schadens ist auch nicht der Kündigungsgrund, sondern der Vertrauensverlust den die Fehlhandlung zwischen Arbeitgeber und Angestelltem entstehen lässt. Wer den Vertrauensverlust gering halten will, sollte daher auf keinen Fall lügen und es damit schlimmer machen.

Auch zu versuchen, die Verantwortung auf andere Mitarbeitet abzuwälzen, ist ein Fehler. Wer richtig Pech hat, bekommt dann noch eine Klage wegen Verleumdung in den Briefkasten gesteckt.

Wer sich falsch verhalten hat, sollte vor der Firmenleitung dazu stehen und sich aufrichtig entschuldigen.