27. Januar 2010
Es scheint, als wären manche Arbeitgeber ständig auf der Lauer nach Fehltritten ihres Personals. Allein die kleinsten und nichtigsten Dinge können in manchen Firmen zu einer Kündigung führen. So sollte man zum Beispiel aufpassen, wenn man ein Kuchenstück isst, das eigentlich für den Arbeitgeber bestimmt war. Auch wer private Telefonate vom Diensthörer führt, sollte sich seines Arbeitsplatzes nicht sicher sein. Vorsicht, auch dies kann zur Kündigung führen!
Obstverkäufer sollten sich nicht an altem Obst zu schaffen machen - selbst wenn es abgelaufen ist. Einer Kiwi-Verkäuferin wurde dies zum Verhängnis. Auch wenn man Privatbriefe der Frankiermaschine am Arbeitsplatz überlässt, kann man im zweifelsfall eine Kündigung erhalten. Und auf die Zigarettenpause sollte lieber gleich verzichtet werden. Diese ist äußerst unbeliebt bei Arbeitgebern.
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