EU-Gerichtshof erkennt Fettleibigkeit als Behinderung an

Dadurch tritt der im EU-Recht garantierte Schutz vor Diskriminierung in Kraft

Von Ingo Krüger
19. Dezember 2014

Fettleibigkeit kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Beruf als Behinderung anerkannt werden (Az.: C-354/13).

Damit käme bei Adipositas - eine Ernährungs- und Stoffwechselkrankheit, die mit starkem Übergewicht einhergeht - der im EU-Recht garantierte Schutz vor Diskriminierung zur Anwendung. Die Regelung gilt auch dann, wenn Betroffene möglicherweise selbst für die Behinderung verantwortlich sind.

Das Diskriminierungsverbot

Nach EU-Recht fällt Fettleibigkeit an sich noch nicht unter das Diskriminierungsverbot. Bestimmte Umstände können jedoch dazu führen, dass Übergewicht als Behinderung gilt.

So auch im aktuell verhandelten Fall, bei dem ein Däne gegen seine Kündigung als Tagesvater bei der Gemeinde Billund geklagt hat.

Der 160 Kilogramm schwere Mann, der seinen Job 15 Jahre lang ausgeübt hatte, sah seine Körperfülle als Grund für die Entlassung an. Dies verneinte sein Arbeitgeber mit dem Hinweis, dass die Kinderzahlen in der Gemeinde rückläufig seien.

Entsprechender Rechtsschutz

Der EuGH hat den Fall nun an ein Gericht im dänischen Kolding weitergeleitet. Dort müssen die Richter jetzt prüfen, ob der Tagesvater an einer Adipositas erkrankt ist, die

mit sich bringt. Dann würde er als behindert gelten und genösse entsprechenden Rechtsschutz.