Elektronische Zeiterfassung ausgetrickst - Arbeitgeber darf fristlos kündigen

Von Dörte Rösler
27. August 2014

Wenn ein Beschäftigter mit seinen Pausenzeiten mogelt, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Trickst er die elektronische Zeiterfassung seines Betriebes gezielt aus, ist sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

Fallbeispiel

Im verhandelten Fall hatte ein Beschäftigter einer Großmetzgerei mehrfach den Betrieb verlassen, ohne sich an- oder abzumelden. Für private Arbeitsunterbrechungen hätte der Mitarbeiter ein Zeiterfassungsgerät mit einem elektronischen Chip aktivieren müssen. Er wurde jedoch beobachtet, wie er den Chip gezielt mit der Hand abdeckte, damit seine Pause nicht registriert wurde.

Innerhalb von sechs Wochen kamen so 3,5 Stunden bezahlte Freizeit zusammen. Ein Versehen schlossen die Richter deshalb aus. Vielmehr habe der Mann geschickt so getan, als würde er die Zeiterfassung bedienen. Dabei handele es sich um einen vorsätzlichen Betrug und Vertrauensbruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertige.