Sexualstraftäter als Kollege - Kündigung durch Arbeitgeber erfolgte zu Unrecht

Von Ingo Krüger
25. April 2014

Neben einem Kinderschänder zu arbeiten - das wollten die Arbeiter beim Hafenlogistik-Unternehmen Eurogate in Bremerhaven nicht. Sie legten daher im Sommer 2013 die Arbeit nieder, als der zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilte Marcel B., der seine zehnjährige Stieftochter schwer missbraucht hatte, an seinem Arbeitsplatz erschien.

Eurogate hat mittlerweile drei Kündigungen gegen B. ausgesprochen, von denen jedoch bereits zwei vom Arbeitsgericht gekippt wurden. Das Urteil zu der dritten Entlassung steht noch aus.

Die Arbeitsversuche seien mit allen erdenklichen Mitteln auf den Weg gebracht worden und gescheitert, erklärte Eurogate-Arbeitsdirektor Andreas Bergemann. Doch die Kollegen des Mannes, der als Freigänger wieder arbeiten durfte, hätten sich strikt geweigert. Da ihn sogar ein Sicherheitsdienst an seinen Arbeitsplatz begleiten musste, sei eine geregelte Tätigkeit unmöglich gewesen. B. hätte, so das Unternehmen, den Betriebsfrieden gestört.

B. bis auf Weiteres ohne Bezüge freigestellt

Das Unternehmen befindet sich im echten Dilemma: Kommt es den Urteilen zur Weiterbeschäftigung nicht nach, drohen empfindliche Geldstrafen. Trotz der Gerichtsentscheide darf B. vorerst nicht bei Eurogate arbeiten, er bleibt bis zum Urteil über die dritte Kündigung ohne Bezüge freigestellt.

Sein Anwalt erklärte, dass Arbeitnehmer nicht durch illegale Arbeitsniederlegung die Personalpolitik eines Großkonzerns bestimmen dürften. Bei Eurogate bezweifelt man, dass die Belegschaft B. jemals wieder in ihren Reihen akzeptieren werde. Wie es dann weitergeht, ist noch völlig unklar.