08.01.10 14:35
bernd21
bernd21

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kündigung Forum

Fristlose Kündigung

Hallo zusammen ich hoffe Ihr könnt mir Bitte weiterhelfen.

Es geht um meinen Vater:

Mein Vater wird von seinem Arbeitgeber beschuldigt, dass er E-mails von einer web.de E-mail adresse in Namen des Geschäftsführer an den Stell.Abteilungsmeister gesendet haben soll.

Dieser Stell.Abteilungsmeister hat meinen Vater damals

Punkte bei der Gehalts Prämierung gestrichen, mein Vater hat das nicht eingesehen warum jetzt auf einmal seine Punkte gestrichen werden.

Er hat genau die selbe Leistung gebracht wie in den vergangenen jahre.

Mein Vater hat die Gehalts Prämierung nicht zur Kenntniss genommen bzw. nicht unterschrieben.

Darauf sagt der Stell.Abt.Meister schlaf ein Tag drüber und morgen reden wir noch einaml, am nächsten Tag hat der Meister wieder Punkte gestrichen.

Darauf hat sich mein Vater beim Betriebsrat beschwerd. Seitdem die Beschwerde eingegangen ist hat mein Vater nichts mehr davon gehört.

Auf den ganzen Sachverhalt soll mein Vater sich unter den Namen des Geschäftsführer an den Stell.Abt.Meister per E-mail gedroht haben.

Die Kripo hat angeblich herausgefunden das die ganzen E-mails aus dem Festnetz Anschluß von der Wohnung meines Vaters versendet worden sind.

Zum Zeitpunkt wo die E-mails verschickt worden sind war mein Vater nachweisbar in der Arbeit, beim Provider wurde auch nachgefragt, ob welche E-mails über den Anschluß meines Vaters rausgegangen sind, der Provider hat ausdrücklich geschrieben das keine E-mails über den Anschluß versendet worden sind.

Bei meinen Vater hat sich herausgestellt das sein Wlan-Anschluß nicht gesichert war, somit kann sich jeder einklincken.

Die Abt. in der mein Vater gearbeitet hat, wird im März 2010 geschlossen.

Jetzt im Dezember hat mein Vater seine Fristlose Kündigung bekommen hilfsweise mit 7 Monatigerkündigungsfrist.

Mein Vater hat darauf sofort Kündigungsschutzklage eingereicht.

Mein Vater ist seit 25 Jahre in diesen Betrieb tätig.

Mein Vater ist Schwerbehindert 50%.

Jeder in der Firma weiß von diesen Sachverhalt das ist einfach so schlimm, mein Vater ist fix und fertig.

Mein Vater hat bis heute nicht einmal die Papiere von seinem Arbeitgeber bekommen die er für das Arbeitsamt braucht.

Mein Frage zu den ganzen hier:

Welche Chancen hat mein Vater?

Verliert mein Vater alles obwohl er dafür nichts kann?

Ich freue mich über jede Antwort Danke.

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Antworten (6)

08.01.10 14:50
washandgo
washandgo

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Hallo

Wenn die fristlose kündigung noch nicht so lange her ist, ist es eigentlich ganz einfach. dein vater muss zum zuständigen areitsgericht gehen, den fall genau schildern. es kostet nichts, der arbeitgeber wird dann zu einem gerichtstermin eingeladen. verlieren kann er jetzt nichts mehr. ich war schon auf dem arbeitsgericht, es wurde mir super geholfen, viel glück.

01.02.10 14:38
orlando
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
28723.11.2009322orlando ist ist im Moment nicht online

Besonderer Kündigungsschutz

1. Für Arbeitnehmer mit Behinderung gelten besondere K.-Fristen
2. Eine ersatzweise K.-Frist kommt nicht in Frage, sondern die entsprechende K.-Frist, die sich aus der Dauer des Arbeitsverhältnisses ergibt.
Eine Rechtsberatung wäre in diesem Fall ratsam, eine Klage beim Arbeitsgericht aber aus den oben genannten Gründen garnicht notwendig. Es sieht so aus, als wolle der Arbeitgeber auf diese wenig freundliche Art einen langjährigen Mitarbeiter loswerden und zudem noch eine Menge Geld sparen. Nach einer so langen Beschäftigungsdauer käme eine finanzielle Abfindung in Betracht, sofern die K.-Frist nicht eingehalten wird.

01.02.10 22:27
ernd21
ernd21

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Frage

Wie ist das gemeint, eine Klage beim Arbeitsgericht aber aus den oben genannten Gründen garnicht notwendig ist?

02.02.10 14:37
orlando
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
28723.11.2009322orlando ist ist im Moment nicht online

Antwort

Die Klage ist nicht notwendig, weil die angeführten Kündigungsfristen in jedem Fall eingehalten werden müssen. Somit müssen sie nicht eingeklagt werden.

03.02.10 00:44
bernd21
bernd21

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Frage

Wie soll ich ohne Klage, die Kündigung feststellen ob sie ungültig bzw.
gültig ist?
Was meinen Sie, wie das Urteil beim Arbeitsgericht ausgehen kann?

04.02.10 13:59
orlando
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
28723.11.2009322orlando ist ist im Moment nicht online

Antwort

Ohne Einhaltung einer K-Frist ist jede Kündigung nichtig. Sollte das Arbeitsgericht feststellen, daß die K-Fristen nicht eingehalten wurden bzw. der besondere K-Schutz für behinderte Personen nicht beachtet wurden, würde das Gericht zu ihren Gunsten entscheiden. Zur Beachtung:bei Klagefällen im Arbeitsrecht müssen die Kosten von den Prozessbeteiligten stets selbst gezahlt werden!


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