Falsches Arbeitsbeginndatum in Kündigung

Hi, ich habe wie folgt eine Kündigung verfasst aber den 03.09.2012 als Arbeitsverhältnisbeginnsdatum angegeben statt den 01.09.2012.

Meine Frage, kann die Kündigung dadurch unwirksam gemacht werden oder gilt, das ich den Kündigungswunsch ausgesprochen habe und das Austrittsdatum richtig angegeben habe? Ich hatte nämlich am 3ten meinen ersten Tag, da der 01.09.2012 ein Samstag war.


Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 03.12.2012

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom 03.12.2012

ordentlich und fristgerecht zum 30.06.2015

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum

des Arbeitsvertrages schriftlich.

Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

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