Kündigung während der Schwangerschaft möglich?

Hallo zusammen,
meine Angestellte ist in der 10. Woche schwanger und "kann" schon nicht mehr heben. Meine Problem: Ich habe eine Postagentur!!! Wir nehmen Pakete bis 31, 5 Kg an. Ich kann ihr keine andere Arbeit zuweisen weil ich nur diese Arbeit habe! Kann ich meiner Angestellten darum kündigen? Die Kunden können doch ihre Pakete nicht selber wegbringen oder holen?!?

Antworten (2)
Umlage U2 bei Beschäftigungsverbot

Kündigen kannst du sie nicht (§ 9 MuschG).

Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden fallen unter das generelle Beschäftigungsverbot von Schwangeren (§ 4 MuSchG).

Kann der Arbeitsplatz nicht umgestaltet oder (nachrangig) die werdende Mutter (zumutbar) umgesetzt werden, ist sie von der Arbeit freizustellen und ihr das Arbeitsentgelt nach § 11 MuSchG ggf. bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiterzuzahlen.

Bei einer Lohnfortzahlung durch mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote kommt das „U2“-Ausgleichsverfahren zum Zuge. Hiernach werden dem Arbeitgeber 100% der Lohnfortzahlungskosten (zuzüglich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen) erstattet.
mehr: Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung

Da dir somit für die werdende Mutter keine Kosten mehr entstehen, kannst du eine Ersatzkraft für die Schwangerschaft und ggf. Elternzeit einstellen.

Warum kennst du diese Umlage U2 nicht, obwohl du jeden Monat in sie einzahlen müsstest? Ist die Umlage U1 ebenfalls unbekannt?

Wie siehts mit administrativen Aufgaben aus?

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