Unangepasstes Verhalten bei Krankmeldung als Kündigungsgrund

Von Dörte Rösler
16. August 2013

Er war wegen Bandscheibenvorfall krankgeschrieben, auf seiner Hochzeit stemmte er aber seine schwangere Braut in die Höhe - und stellte die Fotos ins Internet. Dieser Leichtsinn kostete einen 21-jährigen Lageristen den Job.

Als der Arbeitgeber die Bilder bei Facebook sah, kündigte er dem Mann fristlos. Wer krank sei, müsse alles unterlassen, was die Genesung gefährde. Der Bräutigam widersprach: Er habe im Überschwang der Gefühle gehandelt, eine Kündigung sei nicht gerechtfertigt.

Kurz vor dem angesetzten Prozesstermin einigten die Parteien sich außergerichtlich. Die fristlose Kündigung wird in eine normale Kündigung abgeändert, und obendrein gibt es eine Abfindung.