Wer Krankengeld bezieht, muss auf rechtzeitige Folgekrankschreibung achten

Von Ingrid Neufeld
3. April 2013

Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wies darauf hin, dass Patienten, die längere Zeit erkrankt sind und deshalb Krankengeld beziehen, darauf achten müssen, dass die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig erfolgt.

Denn der Anspruch auf das Krankengeld kommt immer erst mit einem Tag Verspätung zustande, also erst am Tag nach der Krankschreibung. Darum sollte der arbeitsunfähige Patient noch bevor die Krankschreibung endet einen Arzt aufsuchen. Es liegt in ihrer Verantwortung die Folgekrankschreibung sicherzustellen, denn weder Reha-Kliniken, noch Krankenkassen, oder Ärzte klären Patienten über mögliche Versäumnisse auf.