Wer krank ist, darf trainieren gehen

Von Marion Selzer
26. April 2012

Wie das Landesarbeitsgericht Köln nun entschieden hat, dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer unter Umständen dennoch Sport treiben. Es hängt dabei von den Einzelumständen ab, ob die sportliche Betätigung als Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit gewertet werden darf und der Arbeitnehmer daher eine Kündigung aussprechen kann.

Ertappt ein Arbeitgeber einen seiner krankgeschriebenen Mitarbeiter beim Sport, trägt der Chef selbst die Beweispflicht, dass es sich um eine Täuschung handelt. Primär wird ein ärztliches Attest jedoch zunächst einmal höher bewertet.

Denn nicht jede Krankheit verbietet leichte sportliche Aktivitäten, im Gegenteil, manchmal unterstützen diese sogar den Heilungsprozess.