26. Januar 2005
Auch wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, muss er auf einen Spaziergang nicht verzichten, schreibt das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber unter Berufung auf die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK).
Dies gilt aber nicht, wenn der Arzt ausdrücklich Bettruhe verordnet hat. Eine strikte gesetzliche Regelung gebe es nicht. Erlaubt sei, was die Genesung nicht verzögere. Wer krankgeschrieben ist und nebenbei jobbt, riskiert jedoch seine Kündigung.
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