Auch einen Zeckenstich kann Dienstunfähigkeit sein

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. Juli 2009

Ein Polizeibeamter wurde während des Dienstes von einer Zecke gebissen und hat daraufhin sich bei seinem Chef krank gemeldet. Doch dieser wollte diese Krankmeldung nicht anerkennen, weil es sich nicht um einen spezifischen Dienstunfall handelt, den jeder auch in seiner Freizeit haben könne.

Aber das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis stellte in einem Urteil fest, dass es sich wohl um einen Dienstunfall handele, auch wenn es zu eventuellen Folgeerkrankungen, wie beispielsweise einer Borreliose, noch nicht gekommen ist. Das Gericht hat aber einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugestimmt.