Vorsicht bei Krankmeldungen, denn nicht immer erfolgt eine Lohnfortzahlung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Juli 2009

Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz ein Urteil bekanntgab, besteht nicht immer bei einer Krankheit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Hierbei ist es maßgebend, dass die Erkrankung auch der einzige Grund für den Arbeitsausfall ist.

Bei dem vorliegenden Fall lag die Situation nämlich anders, weil der Arbeitnehmer nach einem Streit mit dem Arbeitgeber den Betrieb verlassen hat und auch wie Zeugen bestätigten, in dem Betrieb nicht weiter arbeiten wolle. Einige Tage später schickte er eine Krankmeldung, die aber der Arbeitgeber nicht anerkannte, weil der ehemalige Arbeiter nicht bereit war die Arbeit weiter aufzunehmen und die Erkrankung nur vorgeschoben sei, so dass dem ehemaligen Arbeiter kein Lohn zu stehe.

Das Landesgericht gab in diesem Fall dem Arbeitgeber Recht, weil der ehemalige Arbeiter (Kläger) im Beisein auch von Zeugen sagte, dass er nicht weiter arbeiten wolle, so dass dadurch das Recht auf Lohnfortzahlung nicht mehr besteht. Die tatsächliche (?) Krankheit spielte dabei keine Rolle.