11. November 2004
Arbeitgeber dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten Arztes nicht pauschal zurückweisen. Wie das Apothekenmagazin Gesundheit berichtet, urteilte das Landgericht Erfurt (Az: 2 HK 0 180/04), dies widerspreche dem Prinzip der freien Arztwahl.
Ein misstrauischer Unternehmer hatte seiner Belegschaft mitgeteilt, die Atteste von zwei Ärzten grundsätzlich nicht anzuerkennen und in diesen Fällen die Lohnfortzahlung zu verweigern.
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