Chef darf Krankmeldung im Urlaub nicht in Zweifel ziehen

Wenn der Arbeitgeber Zweifel an einem ärztlichen Attest hat, muss er handfeste Beweise liefern

Von Ingo Krüger
19. Mai 2015

Ein ärztliches Attest darf der Chef nicht anzweifeln. Auch wenn er den Verdacht hegt, dass ein Arbeitnehmer gar nicht krank ist. Hat er Zweifel an dem Attest, muss er handfeste Beweise liefern. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 4 Sa 398/14).

Frau reicht ärztliche Atteste ein, nachdem ihr Resturlaub verwehrt bleibt

Im aktuellen Fall hatte eine Physiotherapeutin ihren Job zum 31. Mai 2013 gekündigt. Am 25. April 2013 stellte sie einen Antrag auf Gewährung ihres Resturlaubs. Ihr Chef lehnte ihn mit Hinweis auf die betriebliche personelle Situation jedoch ab. Danach erschien sie weitere zwei Tage zur Arbeit.

Anschließend reichte sie zwei ärztliche Atteste ein, die ihre Arbeitsunfähigkeit bis zum 18. und 31. Mai bestätigten. Da sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Monat Mai keinen Lohn erhielt, zog sie vor Gericht.

Arbeitgeber hat keine Tatsachen zum Beweis seiner Bedenken vorgelegt

Das Gericht urteilte, dass die Frau Anrecht auf das Gehalt hätte. Die eingereichten ärztlichen Atteste hätten eine hohe Beweiskraft und würden die Vermutung unterstützen, dass die Mitarbeiterin wirklich krank gewesen sei.

Außerdem habe der Arbeitgeber keine Tatsachen vorgelegt, die Bedenken daran bestätigen könnten. Die bloße zeitliche Überschneidung sei noch lange kein Anhaltspunkt für das Fehlen einer Erkrankung.