Lohnfortzahlung über sechs Wochen hinaus nur bei zwei unabhängigen Erkrankungen

Volle Lohnfortzahlung nur gewährleistet, wenn es sich um eine ganz neue Erkrankung handelt

Von Nicole Freialdenhoven
31. Oktober 2014

Wer in Deutschland länger erkrankt, fällt zunächst weich: In den ersten sechs Wochen muss der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter zahlen. Anschließend übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen in Form des Krankengeldes, das allerdings nur 70 Prozent des Bruttogehaltes beträgt.

Neue Krankheitsursache

Ein erneutes ärztliches Attest nach sechs Wochen berechtigt nur dann zur vollen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn es sich um eine ganz neue Erkrankung handelt, die nicht im Zusammenhang mit der Ersterkrankung handelt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln, das damit einem Arbeitgeber Recht gab.

Geklagt hatte ein Mitarbeiter, der zunächst sechs Wochen lang die volle Lohnfortzahlung erhalten hatte und dann das reduzierte Krankengeld der Krankenkasse bezog. Allerdings legte er schon nach drei Tagen ein erneutes Attest beim Arbeitgeber vor, bei dem der Arzt "Erstbescheinigung" angekreuzt hatte. Der Arbeitgeber lehnte es jedoch ab, noch einmal sechs Wochen den vollen Lohn für einen abwesenden Mitarbeiter zu zahlen und der Fall kam vor Gericht.

Gericht gibt Arbeitgeber Recht

Die Richter unterstützten den Arbeitgeber: Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass es sich bei der zweiten "Erstbescheinigung" wirklich um eine alleinige neue Krankheitsursache gehandelt habe. Daher sei der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, über die ersten sechs Wochen hinweg weiter Lohn zu zahlen.