Krank in den Ferien - so bekommen Arbeitnehmer verlorene Urlaubstage zurück

Von Dörte Rösler
11. Juli 2014

Die Ferien sollten die schönste Zeit im Jahr werden. Viele Arbeitnehmer können den Urlaub aber nicht genießen, weil sie krank werden oder einen Unfall erleiden. Die verlorenen Erholungstage können sie allerdings nachholen - wenn sie sich rechtzeitig und richtig kümmern.

Aus rechtlicher Sicht haben erkrankte Arbeitnehmer zwei Pflichten: sie müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich beim Arbeitgeber melden UND entsprechende Nachweise erbringen. Wenn sie beides erfüllen, können sie nach der Heimkehr den nicht genommenen Urlaub nachholen. Ein entsprechender Antrag muss bis zum 31. März des folgenden Jahres beim Chef vorliegen.

Unverzüglich krankmelden

Wer auf einer Trekking-Tour in Nepal verunglückt, kann verständlicherweise nicht sofort in der Firma anrufen. Auch ein akuter Magen-Darminfekt kann den Betroffenen so beeinträchtigen, dass er mit der Krankmeldung einen Tag wartet.

Die Mitteilung sollte allerdings so schnell beim Arbeitgeber landen, wie es geht. Ideal ist eine Mail direkt an den Vorgesetzten oder das Personalbüro. Gesetzlich Versicherte schicken die Meldung auch an die Krankenkasse.

Attest vorlegen

Dauert die Erkrankung länger als drei Tage muss der Arbeitnehmer ein Attest vorlegen. Wichtig: ausländische Ärzte wissen meist nicht worauf es im deutschen Arbeitsrecht ankommt. Neben einer klaren medizinischen Diagnose muss aus dem Schreiben deutlich hervorgehen, dass der Betroffene arbeitsunfähig ist.

Trotz Erkrankung verreisen?

Mit einer schweren Grippe wird niemand in den Urlaubsflieger steigen. Wegen eines Armbruchs oder Bänderrisses muss aber niemand zu Hause bleiben.

Vor allem, wenn die ganze Familie verreist, dürfen auch Erkrankte mitfahren. Am Urlaubsort müssen sie allerdings auf Schonung achten. Alles, was die Genesung behindert, ist zu vermeiden.