Krankmeldung - Kriterien, Ablauf und Hinweise zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Kein Mensch ist vor Krankheiten und Unfällen gefeit. Doch diese betreffen nicht nur ihn, sondern weiten sich im Außenverhältnis auch auf den Arbeitgeber aus. Dieser kann bei Krankmeldung des Arbeitnehmers dessen Kraft und das Potenzial seines nicht nutzen. Die Einzelheiten dafür ergeben sich aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Erfahren Sie, wie bei einer Krankmeldung vorzugehen ist und informieren Sie sich über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Berufe stellen nicht nur eine regelmäßige Einkommensquelle, sondern auch eine tagtägliche physische und psychische Belastung für den Arbeitnehmer dar. Während eine moderate Belastung in den meisten Fällen positiv bewertet werden kann, führen Überlastungen auch schnell zu einem Anstieg der Krankheitstage und einer Abnahme der Lebensqualität. Doch natürlich kann es auch hin und wieder zu einer Krankheit kommen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht, wie zum Beispiel im Rahmen der klassischen Erkältung oder der Magen-Darm-Grippe.

Krankmeldung - Ja oder nein?

Viele Arbeitnehmer stellen sich - und hier kommt die zuvor erwähnte Erkältung beispielsweise ins Spiel - die Frage, ob man wirklich besser zuhause bleiben sollte oder ob man nicht doch im Büro etc. erscheinen kann/soll. Gerade bei Schnupfen und Co. fühlt man sich nicht unbedingt elend, wenn auch nicht besonders fit.

Für die Krankmeldung spricht, dass

Vor- und Nachteile einer Krankmeldung abwägen
Vor- und Nachteile einer Krankmeldung abwägen
  • man nicht die gewohnte Leistung bringen kann und
  • dass man die Kollegen nicht anstecken möchte.

Gegen die Krankmeldung spricht, dass

  • man sich engagiert zeigen möchte
  • man Angst hat, seinen Job möglicherweise zu verlieren
  • man sich gerade in einem wichtigen Projekt befindet
  • man über mehr Know-how verfügt, als andere Kollegen

Um abzuwägen, ob man zur Arbeit gehen sollte oder nicht, helfen folgende Überlegungen:

  • die Frage danach, wie der Arbeitgeber generell bei Krankmeldung von Angestellten reagiert und ob es diesbezüglich schon mal eine Abmahnung gegeben hat
  • die Frage danach, wie die Kollegen auf eine mögliche Krankmeldung reagieren
  • die Frage, ob die Firma auf ein eventuelles Fehlen vorbereitet ist und jeder der Kollegen weiß, was in dem Fall zu tun ist
  • die Frage danach, ob die Firma sich gerade an einem besonders wichtigen Punkt befindet, in dem sie auf alle Mitarbeiter angewiesen ist

Wie geht man vor?

Entscheidet man sich für die Krankmeldung, sollte man ein paar Punkte beachten. Grundsätzlich ist es so, dass man den Arbeitgeber nicht darüber in Kenntnis setzen muss, um welche Art von Beschwerden es sich handelt. Eine hochansteckende Erkrankung bildet allerdings die Ausnahme.

Macht die Firma keine genauen Angaben darüber, wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat, hat man in der Regel die Wahl zwischen E-Mail, Telefonat oder Fax. Glaubhafter und am sichersten ist dabei der telefonische Weg. Die Krankmeldung sollte an das Personalbüro geleitet werden.

In welchen Berufen gibt es eigentlich die meisten krankheitsbedingten Ausfälle?

Berufe mit den häufigsten Krankmeldungen

Agrarberufe

Platz eins dieser unrühmlichen Liste belegen Agrarberufe mit durchschnittlich etwa 17 Fehltagen im Jahr. Diese Vielzahl an Krankheitstagen dürfte vor allem auf die harte körperliche Arbeit zurückzuführen sein, welche auf Dauer auch körperliche Schäden nach sich ziehen kann, welche wiederum regelmäßige Fehlzeiten bedingen.

Metallindustrie

Platz zwei belegen Arbeitskräfte aus der Metallindustrie. Dabei ist es egal, ob man Mitarbeiter aus dem Erzeugungssektor oder aus dem Installationssektor auswählt. Beide dieser Formen weisen durchschnittliche Fehlzeiten von circa 16 Fehltagen im Jahr auf.

Elektroberufe

Gefolgt wird die Metallindustrie durch Elektroberufe. Auch hier agieren die Arbeitnehmer zumeist unter schweren Bedingungen und verrichten Arbeiten, welche eine große Gefahr für den Körper darstellen. Ähnliches gilt für Bau- und Holzberufe, in welchen der Arbeitnehmer ebenso um die 15 Krankheitstage geltend macht.

Waren- und Dienstleistungskaufleute

Die erste Berufsgruppe, bei welcher vor allem psychische Faktoren und gewöhnliche Erkrankungen für ein Fernbleiben von der Arbeit sorgen dürften, sind Waren- und Dienstleistungskaufleute. Der ständige Druck in Form von Multitasking und breiten Verantwortungsfeldern führt hier häufig dazu, dass es leicht zu Infekten oder der Entwicklung psychischer Krankheitsbilder kommt.

Friseure, Hauswirtschafter und Reinigungskräfte

Eine ähnliche Anzahl an Fehltagen, nämlich auch durchschnittlich 14, weisen Friseure, Gästebetreuer, Hauswirtschafter und Reinigungsfachkräfte auf. Hier dürfte neben den üblichen Faktoren aber auch das oft schlechte Einkommen ausschlaggebend dafür sein, dass in Zweifelsfällen eher zu Hause geblieben wird.

Hilfsarbeiter

Zuletzt ist es noch erwähnenswert, dass den eigentlichen ersten Platz Hilfsarbeiter mit knapp über 20 Krankheitstagen belegen. Da diese allerdings keiner festen Berufsgruppe zugeordnet werden, finden diese in der Liste keine Beachtung. Grund für diese hohe Anzahl an Fehltagen dürfte aber weniger der gesundheitliche Zustand, als vielmehr die mangelnde berufliche Perspektive sein, welche die Nutzung von Krankheitstagen verstärkt.

Insgesamt kann man dank dieser Auflistung eindeutig erkennen, mit welchen Arbeitsbedingungen Mitarbeiter verschiedener Berufe konfrontiert werden. Eine Pauschalisierung macht aber natürlich nichtsdestotrotz wenig Sinn, da sich Arbeitsbedingungen auch innerhalb einer Branche teils doch erheblich unterscheiden.

Krankmeldung: Generelle Hinweise und Rahmenbedingungen

Der Hauptgrund für das Versäumen von Arbeitstagen sind natürlich Krankheiten. Aufgrund der Wichtigkeit dieser Fehlzeiten existieren natürlich auch präzise Regelungen im Arbeitsrecht, welche sich mit dem rechtlichen Umgang mit diesen Fehlzeiten auseinandersetzen.

Kein Schutz vor Kündigung

Zunächst einmal muss in diesem Zusammenhang mit einem Irrglauben aufgeräumt werden. Entgegen der Ansicht vieler Bürger, schützt eine nachgewiesene Erkrankung nicht vor einer Kündigung.

Vielmehr kann diese noch ein rechtlich einwandfreier Kündigungsgrund sein, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der Irrglaube, dass die Krankheitsdauer vor einer Kündigung schütze, dürfte wohl auf gesetzliche Regelungen innerhalb der früheren DDR zurückzuführen sein.

Bestimmte zu erfüllende Kriterien

Des Weiteren kann hierbei nicht einfach eine Zahl an Tagen genannt werden, an denen von der Arbeit ferngeblieben werden kann, ohne dass mit Sanktionen gerechnet werden muss. Vielmehr existiert eine Vielzahl von Kriterien, anhand welcher die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung oder Kündigung festgemacht werden kann.

Dabei spielt zunächst die Gesundheitsprognose eine Rolle. Kann davon ausgegangen werden, dass die Krankheit des Arbeitnehmers weiterhin besteht und zu ähnlich vielen Fehltagen in den Folgejahren führen wird, dann wäre dies die so genannte negative Gesundheitsprognose, welche zur Kündigung führen kann. Fehlt der Arbeitnehmer deshalb ein Jahr aufgrund einer Verletzung am Bein einmalig zwei Monate, dann ist das weniger problematisch zu sehen als eine Erkrankung, welche einen jährlich wiederkehrenden Ausfall von circa einem Monat nach sich zieht.

Des Weiteren muss seitens des Arbeitgebers eine begründete Interessensabwägung getätigt werden. Dabei werden Fragen geklärt, ob die betrieblichen Interessen des Unternehmens unverhältnismäßig stark unter den Krankheitstagen des Arbeitnehmers leiden.

Eine Abmahnung ist nicht unbedingt nötig

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass der Arbeitgeber bei einem begründbaren Entlassungswunsch keine Abmahnung aussprechen muss. Wenn sich der Arbeitnehmer deshalb über die Problematik bewusst ist und fürchtet, bald entlassen zu werden, dann hilft eventuell ein offenes Gespräch mit der Geschäftsleitung. Ansonsten kann es passieren, dass die Kündigung ohne Vorwarnung eintritt und keine Möglichkeit mehr besteht, diese rechtlich anzufechten.

Die Frage, wie viele krankheitsbedingte Tage erlaubt sind, behandeln wir hier in unserem separaten Artikel zum Thema. Kritisch sind generell sowohl häufige kurzfristige als auch einmalig langfristige Erkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Wie man eine Abmahnung verhindern kann, zeigen wir im Folgenden...

Wichtige Vorgehensweisen, um eine Abmahnung zu verhindern

Eine Krankmeldung ist bei keinem Unternehmer gerne gesehen. So fehlt eine Arbeitskraft, welche nichtsdestotrotz für diese Fehlzeit entlohnt wird. Jedoch stellt eine Krankmeldung in der Regel solange kein Problem dar, wie rechtliche Vorschriften beachtet werden und auf eine offene und ehrliche Kommunikation gesetzt wird. Doch wie sollte man bei der Krankmeldung vorgehen, um nicht nur eine Abmahnung zu verhindern, sondern auch nicht negativ aufzufallen?

Für die Verhinderung einer Abmahnung ist es zunächst einmal wichtig, die rechtlichen Richtlinien zu kennen und sich dementsprechend zu verhalten.

Informierung des Arbeitgebers

Wichtig! Spätestens zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns muss der sich krankmeldende Arbeitnehmer dem Arbeitgeber sein Fehlen mitteilen!

Dies bedeutet zunächst einmal, dass man den Arbeitgeber über die Erkrankung und damit verbundene Fehlzeit informiert. Diese Meldung hat dabei ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen und muss spätestens bis zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns beim Arbeitgeber eingehen.

Meldet man sich jedoch beispielsweise erst am Nachmittag des ersten Fehltages und teilt dem Arbeitgeber mit, heute nicht kommen zu können, so wäre dies ein rechtlich einwandfreier Grund für eine Abmahnung. In einem solchen Fall kann lediglich noch auf die Kulanz des Arbeitgebers gehofft werden, keine derartige Warnung auszusprechen.

Diese unverzügliche Krankmeldung sorgt nun zunächst einmal dafür, dass man der Arbeit drei Tage ohne Bedenken fernbleiben kann. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich nichtsdestotrotz aber auch, den Arbeitgeber über den eigenen Gesundheitszustand und die vermutliche Rückkehr zu unterrichten. So kann sich dieser besser auf die persönliche Fehlzeit einstellen und es wird nicht hinterfragt, wann der Arbeitnehmer wieder einsatzbereit ist.

Ist man beispielsweise selbst überzeugt an einer Erkrankung zu leiden, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens zwei Wochen nach sich zieht, dann empfiehlt es sich, dieses Wissen auch vor der Attestpflicht mit dem Arbeitgeber zu teilen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht aber natürlich nicht.

In Sachen ärztlicher Krankheitsnachweis sollte man sich als Arbeitnehmer auch hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren...

Allgemeines zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und seinem Angestellten gilt als wirtschaftlich bedeutsam. Beide Seiten müssen sich aufeinander verlassen können. So rechnet der Arbeitnehmer mit der pünktlichen und umfänglichen Zahlung des Lohns, wogegen der Vorgesetzte seinen Untergebenen für bestimmte Projekte einplant und dort seine gesamte Kraft benötigt.

Eine Krankheit des Mitarbeiters kann dieses Konzept jedoch durchkreuzen, vielfach muss sich der Chef nun nach einem weiteren Kollegen umsehen, den er mit der Aufgabe betraut. Nicht alleine für diese Planungssicherheit nimmt der so genannte Krankenschein eine wichtige Rolle ein. Er ist für den Arbeitgeber, die Krankenkasse und den ausstellenden Arzt ein wichtiges Dokument. Das Schriftstück beinhaltet im Regelfall

  • den Namen
  • weitere persönliche Daten und
  • die medizinische Indikation, die der Arzt zuvor erstellt hat.

Letztgenanntes jedoch nur in Kurzform.

Dreifache Ausführung

Ausgestellt wird das Schreiben in dreifacher Ausführung.

  • Eine von ihnen behält der Mediziner, um sie zu den Akten des Patienten zu legen.
  • Die zweite davon erhält die Krankenkasse, um etwaige Abrechnungen und Ausfallzeiten ihres Mitgliedes auf dieser Basis zu kalkulieren.
  • Die dritte Ausfertigung ist für den Arbeitgeber bestimmt.

Als Besonderheit stellt es sich dabei jedoch ein, dass auf diesem Dokument die medizinische Diagnose fehlt und aus Gründen des Datenschutzes auch nicht genannt werden darf.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss korrekt ausgefüllt sein
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss korrekt ausgefüllt sein

Voraussetzungen des Krankenscheins

In welchen Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen ist, hängt vom Einzelfall ab. Das so genannte Entgeltfortzahlungsgesetz stellt jedoch fest, dass dieser in bestimmten Situationen vorliegen muss. Allerdings wird dem behandelnden Arzt dabei das freie Ermessen überlassen.

Grundlagen der medizinischen Indikation werden ihm nicht auferlegt. Er kann den Patienten daher umfänglich untersuchen und derartige Maßnahmen ergreifen oder anordnen.

Er kann die Bescheinigung aber ebenso nach einem kurzen Gespräch erstellen. Insofern kommt es zwischen den Ärzten oftmals zu gravierenden Abweichungen hinsichtlich der Frage, ob sie die Krankschreibung verfassen oder den Betroffenen auch ohne das Dokument wieder nach Hause schicken.

Negative Aspekte des Attests

Natürlich kann dieses Vorgehen gerade auf der Seite des Arbeitgebers als Manko angesehen werden. Er weiß letztlich nicht, ob sein Angestellter nach allen Regeln der medizinischen Kunst einer Diagnose unterzogen wurde oder ob der Arzt seinen Patienten nur kurz in Augenschein genommen hat.

Dem Vorgesetzten sind damit zunächst die Hände gebunden, wenn er eine solche Bescheinigung erhält. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein seriöser Mediziner derlei Dokumente stets nach bestem Wissen und Gewissen aushändigt und damit nicht der Wille verbunden ist, dem vermeintlich Kranken ein paar freie Tage zu gewähren.

Hierbei käme nämlich der rechtliche Aspekt zum Tragen. Entscheidend wäre insbesondere die Frage, ob der Arzt seine Pflichten verletzt hat.

Rechtlich nur schwer anfechtbar

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nimmt in der rechtlichen Betrachtung einen sehr hohen Stellenwert ein. Dem Wort des Arztes, kundgetan auf dem kleinen Dokument, kann die Richtigkeit unterstellt werden.

Ähnlich wie bei einem Juristen kommt alleine der Aussage eine rechtsverbindliche Wirkung zu. Diese anzuzweifeln ist schwierig.

Meist ergeben sich solche Zweifel immer dann, wenn der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung in einem Zustand angetroffen wird, der so gar nicht auf ein Leiden hinzudeuten scheint. Etwa, wenn er einkaufen geht, sich im Kino aufhält oder ähnliche Situationen des Alltags durchlebt.

Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen nur dann die Beweiskraft des Krankenscheines anfechten, wenn er seinerseits den Nachweis führt, der Angestellte sei tatsächlich nicht arbeitsunfähig gewesen. Allerdings ist die Hürde für diese Maßnahme sehr hoch. So lässt sich zwar über das Gericht eine amtsärztliche Untersuchung beantragen, an deren Ende ein Gutachten über die Richtigkeit des Krankenscheines befindet.

Allerdings wird es gerade bei kleineren Beeinträchtigungen, dem Schnupfen oder einer kurzzeitigen Verspannung der Muskeln im Nachhinein mehrerer Tage oder Wochen nicht mehr möglich sein, dieses Urteil zu fällen. Vielfach wird daher auch von solchen Schritten abgesehen. Sie kommen daher lediglich bei langwierigen Krankheiten zum Einsatz.

Die Folgebescheinigung

Gut zu wissen: Für das Attest im Rahmen der Folgebescheinigung kann der Arbeitgeber einen Arzt seiner Wahl bestimmen.

Sollte man sich nach Ablauf der vom Arzt gesetzten Frist immer noch nicht in der Lage fühlen, die Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen zu können, dann ist ein weiterer derartiger Beleg vonnöten. Eine solche Bescheinigung wird dann als Folgebescheinigung bezeichnet.

Ab diesem Zeitpunkt hat der Arbeitgeber aber ebenso die Möglichkeit, ein Attest zu beantragen, welches von einem Arzt seiner Wahl ausgestellt wird. Sollte diese Forderung durch die Krankenkasse bestätigt bzw. toleriert werden, dann muss man als Arbeitgeber auch dieses Attest neben der eigentlichen Folgeantragsuntersuchung vorweisen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zumeist in den ersten drei Tagen überflüssig ist. Jeder weitere Fehltag muss hingegen mit einem solchen Attest abgedeckt sein. Aus Sicht des Arbeitnehmers empfiehlt es sich zudem, den Arbeitgeber auch schon im Vorfeld telefonisch über das Fernbleiben zu unterrichten, da eine plötzliche Attestabgabe in vielen Fällen unangemessen und unpersönlich erscheint.

Natürlich sind es nicht nur Arbeitnehmer, die mal erkranken können...

Wenn Firmeinhaber sich krank melden müssen

Größere Unternehmen haben mit dieser Situation meist weniger Probleme: der Firmeninhaber ist krank und fällt für einige Zeit aus - normalerweise übernimmt dann einfach die stellvertretende Geschäftsleitung die Arbeit des Chefs. Doch je kleiner der Betrieb ist, desto schwieriger kann sich ein längerer Arbeitsausfall des Inhabers erweisen, denn dort sind Regelungen für solch einen Fall Statistiken zufolge oftmals Fehlanzeige.

Ein Fehlen von nur zwei Wochen löst in manchen Betrieben bereits totales Chaos aus; ausreichend um die Existenz einer kleinen Firma zu gefährden. Wie Experten sagen, sind vor allem Familienunternehmen betroffen, denn diese sind mit einer ungeplanten Krankmeldung häufig total überfordert.

Krankheiten vorbeugen

Natürlich ist es nicht immer einfach, eine Krankmeldung zu vermeiden, beispielsweise wenn es zu Unfällen oder Ausfällen ähnlicher Art kommt. Doch durch eine gesunde Lebensweise kann man zumindest das Risiko, krank zu werden, deutlich senken.

Leiter einer Firma haben häufig ein sehr stressiges Leben - viel Arbeit und Tag für Tag ein langer Aufenthalt im Büro oder das Reisen von Meeting zu Meeting. Für Freizeit bleibt da meist wenig Zeit, was dazu führt, dass Betroffene häufig nicht richtig abschalten können. Gerade bei langen Arbeitszeiten ist es jedoch wichtig, einen Ausgleich zu finden, um nicht Krankheiten wie dem Burn-Out-Syndrom oder auch Depressionen zu erleiden.

Neben den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt kann man durch seine Lebensweise viel für seine Gesundheit tun. Wichtig ist hier vor allem die Ernährung.

Gegen einen schnellen Snack ab und zu ist nichts einzuwenden, solang dies zu den Ausnahmen gehört. Sich gesund zu ernähren, ist in stressigen Zeiten nicht immer einfach, jedoch sollte man sich gerade dafür einen Moment nehmen.

Weiterhin gehört Bewegung zur Gesundheitsvorsorge dazu. Im Idealfall sollte man seine Arbeitszeiten so legen können, dass abends zumindest noch eine halbe Stunde Zeit bleibt, um beispielsweise joggen oder Radfahren zu gehen, doch auch ein Spaziergang an der frischen Luft wirkt bereits Wunder.

Anforderungen an den Vertreter

Doch es kommt immer mal vor, dass man Erkrankungen nicht vermeiden kann. In diesem Fall ist es von großer Bedeutung für einen reibungslosen Betriebsablauf zu sorgen.

Jedes Unternehmen - egal wie klein es auch ist, sollte für den Ernstfall vorgesorgt haben. Wer ist im Falle einer Krankmeldung des Chefs für welche Aufgaben zuständig? Der Firmeninhaber wählt gängigerweise seine Vertretung, dieser muss er einige Fähigkeiten zutrauen.

So sollte er oder sie in der Lage sein, einen Betrieb zu leiten, auch wenn es ein mal stressiger zugeht. Natürlich braucht er eine Handlungsvollmacht, um in bestimmten Situationen frei entscheiden zu können.

Auf diese Weise kommt es nicht zu unnötigen Problemen, die die Arbeit im Betrieb zusätzlich aufhalten. Zudem sollte die Stellvertretung gut mit Kunden umgehen können und allgemein im internen Ablauf der Firma gebrieft sein. Wird der Chef nun unerwartet krank und fällt für längere Zeit aus, so wird es durch die optimale Vorsorge zu keiner größeren Verzögerung der Arbeit kommen.