Wer darf ins Home-Office? Grundlegendes zur Arbeit von Zuhause aus

Wir stellen die wichtigsten Bestimmungen vor, die in Deutschland bezüglich der Heimarbeit gelten

Von Cornelia Scherpe
8. Februar 2016

Der Gedanke ist gerade

schön: Heute einfach Zuhause bleiben und die Büroarbeit bequem vom Home-Office aus erledigen. Doch der Gang zum Vorgesetzten und die Bitte nach der Heimarbeit finden selten statt. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, welche Rahmenbedingungen es gibt.

Kein Rechtsanspruch auf Heimarbeit

Während es in den Niederlanden seit 2015 ein Recht auf Home-Office gibt und der Chef dort eine Ablehnung gut begründen muss, haben Mitarbeiter in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf die Heimarbeit. Es liegt im freien Ermessen der Firma, ob und für wen Home-Office infrage kommt.

Der Arbeitsplatz muss die gesetzlichen Sicherheitsnormen erfüllen

Wer von Zuhause aus arbeiten darf, muss zunächst einen Arbeitsplatz gestalten. Dabei gibt es zwar kein Gesetz, das ein gesondertes Arbeitszimmer in der Wohnung vorschreibt, aber überall darf das Home-Office nicht aufgeschlagen werden.

Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitsplatz die gesetzlichen Sicherheitsnormen erfüllen. Gegebenenfalls müssen also

mit den ergonomischen Voraussetzungen gekauft werden.

Nur wenn es keine andere Möglichkeit als das Home-Office gibt, kann dieses steuerlich geltend gemacht werden

Die Kosten für alle Anschaffungen rund um das Home-Office trägt der Arbeitnehmer in der Regel selbst. Grund dafür: Solange ein Arbeitsplatz innerhalb der Firma grundsätzlich gestellt wird, man also dort arbeiten könnte, ist es eine reine Luxus-Entscheidung, die Arbeit Zuhause durchzuführen. Mobiliarkosten müssen dann auch selbst getragen werden.

Wer dagegen gemeinsam mit dem Chef nachweisen kann, dass nur noch Home-Office möglich ist, beispielsweise durch schwere Erkrankung, der kann wiederum die Kosten geltend machen. Für die Steuererklärung zählen dann neben Stuhl und Co. auch

  • die anteiligen Mietkosten für den Raum, sowie
  • Strom und
  • andere Betriebskosten.

Um hier Steuervorteile zu bekommen, muss es sich allerdings um einen separaten Raum handeln. Eine kleine Arbeitsecke innerhalb des Wohnzimmers wird nicht berücksichtigt.