Betriebsrat darf neue Teilzeitjobs ablehnen

Von Ingo Krüger
4. April 2013

Plant ein Arbeitgeber neue Arbeitsplätze ausnahmslos als Teilzeitstellen einzurichten, hat der Betriebsrat das Recht dies abzulehnen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg geurteilt (Az.: 6 TaBV 9/12). Sonst hätten schon in Teilzeit arbeitende Beschäftigte nicht die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu verlängern.

Im vorliegenden Fall beabsichtigte das Logistikunternehmen UPS (United Parcel Service), neue Arbeitnehmer einzustellen. Diese sollten jedoch lediglich in Teilzeit in einer Schicht mit einer Wochenarbeitszeit von 17 Stunden tätig sein. UPS weigerte sich, die Arbeitszeit auf zwei Schichten mit 34 Stunden in der Woche auszudehnen.

Das wollte der Betriebsrat jedoch nicht akzeptieren und lehnte deswegen mehr als hundert Neueinstellungen ab. Dies sei eine Benachteiligung der aufstockungswilligen Beschäftigten, argumentierten die Arbeitnehmervertreter. Das LAG gab ihnen jetzt Recht.