Pensionierter Polizist erhält keine Vergütung für Überstunden

Von Alexander Kirschbaum
21. Februar 2013

Ein pensionierter Polizist, der Überstunden erstattet haben wollte, ist vor Gericht gescheitert. Der Beamte hatte noch 341 Überstunden auf seinem Arbeitskonto, als er in den Ruhestand entlassen wurde. Diese hatte er wegen einer Krankheit nicht mehr abbauen können und machte daher eine finanzielle Entschädigung geltend.

Das Oberverwaltungsgericht(OVG) Rheinland-Pfalz entschied nun allerdings zu Ungunsten des Mannes. Dienstliche Gründe seien nicht verantwortlich dafür gewesen, dass der Polizeibeamte die Überstunden nicht hatte abfeiern können, sondern seine Krankheit, teilte der Richter in seiner Urteilbegründung mit.

Darüber hinaus habe der Mann seinen Anspruch auf Freizeitausgleich nicht rechtzeitig eingefordert, er hätte die Überstunden laut dem Gericht aber innerhalb eines Jahres abfeiern müssen. Eine Vergütung von Überstunden sei ohnehin nur in Ausnahmefällen möglich, wenn dienstliche Gründe einen Freizeitausgleich verhinderten.