Deutschlands Bundesministerien tricksen, um ihre Praktikanten nicht bezahlen zu müssen

Von Melanie Ruch
20. Dezember 2013

Bei den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen ist es üblich, dass die Studenten im Laufe ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen, um Berufserfahrungen zu sammeln. Viele Studenten zieht es dafür in eines der insgesamt 14 Bundesministerien.

Doch wie in vielen anderen Unternehmen ist es leider selbst in einigen Ministerien unüblich, dass die Praktikanten entlohnt werden. Von den 14 Ministerien, die pro Jahr insgesamt rund 1.751 Praktikumsplätze vergeben, bezahlen lediglich acht ihre Praktikanten. Im Schnitt erhalten die Studenten 300 Euro monatlich bei einer 40-Stunden-Woche. Immerhin eine kleine Aufwandsentschädigung für die Arbeit, die die Studenten dort leisten.

Überarbeitung der "Praktikantenrichtlinie Bund"

Doch wer nicht gerade wohlhabende Eltern hat oder von seinem Ersparten leben kann, kommt mit diesem Lohn nicht über die Runden und muss zusätzlich zum Vollzeit-Praktikum noch nebenbei jobben. Ganz zu schweigen von den Studenten, die überhaupt keine Vergütung für ihre Arbeit erhalten.

Dass die Bundesministerien ihre Praktikanten nicht entlohnen wollen, steht schon seit Längerem in der Kritik. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Jahr 2011 auch die "Praktikantenrichtlinie Bund" überarbeitet. Dort heißt es seitdem, dass Praktikanten in Bundesministerien mit mindestens 300 Euro im Monat entlohnt werden müssen.

Pflichtpraktika fallen nicht unter die Regelung

Diese Regelung gilt allerdings nur für freiwillige Praktika. Pflichtpraktika, wie sie in den meisten Studiengängen vorgesehen sind, fallen nicht darunter und haben keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch. Kein Wunder, dass sich noch immer sechs Bundesministerien um die Vergütung ihrer Praktikanten drücken, indem sie ausschließlich Pflichtpraktika oder kurze Schnupperpraktika anbieten, die nicht vergütet werden müssen.

Fadenscheinige Begründungen

Bei Pflichtpraktika könne man davon ausgehen, dass die Studenten durch ihre Eltern abgesichert sind, so die fragliche Begründung des Innenministeriums. Das Umweltministerium erklärt die fehlende Vergütung seiner Praktikanten damit, dass im Rahmen eines Pflichtpraktikums keine Arbeitsleistungen erbracht werden. Fakt ist jedoch, dass viele der studentischen Praktikanten wichtige Aufgaben auferlegt bekommen, die sonst von bezahlten Arbeitskräften erledigt werden müssten.

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