15. Februar 2012
Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, müssen Professoren, die an deutschen Universitäten unterrichten, mehr verdienen als Lehrer an Gymnasien. Im Grundgesetz sei das Alimentationsprinzip verankert, das verspricht, dass Beamte vom Staat angemessen bezahlt werden müssen. Daher ist ein hessisches Gesetz, das die Bezahlung von Beamten im Bundesland regelt, verfassungswidrig, da es kaum merkliche Unterschiede zwischen den Gehältern von Professoren und Lehrern vorsieht.
Denn in Anbetracht der Tatsache, dass Hochschulprofessoren mehr Verantwortung tragen als Gymnasiallehrer und auch ihr Amt besser angesehen werde, müssen diese nach Ansicht der Richter auch deutlich mehr verdienen. Hessen muss nun für neue diesbezügliche Gesetze sorgen.
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