Sitzstreik im Büro des Chefs rechtfertigt Kündigung

Angestellte möchte Kündigung nach Verbarrikadierung nicht akzeptieren und klagt dagegen

Von Ingo Krüger
5. Juni 2015

Gehaltsverhandlungen mit dem Vorgesetzten sind nicht immer einfach. Doch wer sich zu einem Sitzstreik im Chefbüro entschließt, riskiert seinen Job. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschieden (Az.: 3 Sa 354/14).

Verbarrikadierung und Diskreditierung

In dem aktuellen Fall hatte eine 49 Jahre alte Abteilungsleiterin sich drei Stunden lang im Büro ihres Vorgesetzten verschanzt, um eine außertarifliche Vergütung zu erzwingen. Jegliche Vermittlungsversuche etwa durch den Ehemann oder den Betriebsrat blieben ebenso erfolglos wie die Drohung mit dem Hausrecht. Die Frau kündigte an, erst dann zu gehen, wenn ihre Forderungen erfüllt würden. Ihr Chef ging jedoch nicht darauf ein und rief die Polizei, die sie mit sich nahm.

Eine Tag nach dem Vorfall kündigte das Unternehmen ihr fristlos, hilfsweise ordentlich. Zumal die 49-Jährige, die seit 1992 in dem Betrieb tätig war, eine E-Mail über einen großen Verteiler verschickt hatte, in der sie ihr eigenes Verhalten nicht ansprach, sondern ihren Arbeitgeber auch noch diskreditierte. Die Kündigung wollte sie jedoch nicht akzeptieren und klagte dagegen.

Zerstörtes Vertrauensverhältnis

Vor dem LAG hatte die Frau teilweise Erfolg. Zwar habe sie eine besonders schwere Pflichtverletzung begangen, erklärten die Richter, doch dies rechtfertige keine fristlose Kündigung. Zumal die Abteilungsleiterin 22 Jahren in dem Betrieb beschäftigt gewesen war und sich in der Zeit nichts habe zuschulden kommen lassen.

Eine ordentliche Kündigung sei jedoch gerechtfertigt, da das Vertrauensverhältnis zerstört sei. Außerdem sei sie auf keine Vermittlungsversuche während ihres Sitzstreiks eingegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.