Keine Sozialhilfe für chinesischen Geheimdienstmitarbeiter

Von Dörte Rösler
11. April 2014

Wer Einkünfte vom Geheimdienst bezieht, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen muss deshalb ein chinesisches Ehepaar 40.000 Euro an den deutschen Staat zurückzahlen.

Im Rahmen eines Strafverfahrens war ans Licht gekommen, dass die Sozialhilfeempfänger jahrelang Gelder vom taiwanesischen Geheimdienst kassierten.

Sozialleistungen trotz hohem Gehalt

Die chinesischen Eheleute waren 1990 nach Deutschland gekommen, 1997 beantragten sie Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz. Als sich später herausstellte, dass die Chinesen zugleich Auslandsüberweisungen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro erhalten hatten, forderte das Sozialamt sein Geld zurück.

Mit Erfolg: die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Ehemann seinen Lebensunterhalt mit dem Lohn aus der geheimdienstlichen Tätigkeit allein bestreiten konnte. Seinen Einwand, er habe das Geld nur treuhänderisch verwaltet, mochte das Gericht nicht anerkennen. Über die gezahlten Summen gab es keinerlei Belege.

Inzwischen lebt das Ehepaar wieder in der Volksrepublik China. Ob das deutsche Sozialamt seine Leistungen zurückerhält, ist daher ungewiss.