Tipps rund um den Ferienjob - Arbeitszeiten, Steuern und Versicherungen

Von Dörte Rösler
8. August 2013

Ob Schüler oder Studenten - die lange Sommerpause eignet sich ideal zum Geldverdienen. Neben der Suche nach einem passen Ferienjob stellen sich dabei auch einige steuerliche und rechtliche Anforderungen. Antwort auf die wichtigsten Fragen:

Internet und Tageszeitungen bieten eine Vielzahl an Jobs. Wenn Zeitpensum und persönliche Fähigkeiten zum Angebot passen, sollten Interessenten sich möglichst zügig melden. Denn Ferienjobs sind während der Hauptsaison von Juli bis September schnell weg. Vorsicht allerdings bei Inseraten mit allzu vollmundigen Versprechungen. Wenn der Verdienst weit über den Durchschnitt liegt oder der Inserent nur über Servicenummern zu erreichen ist, sollte man die Finger davon lassen. Ebenso bei Jobs, die erst eine kostenpflichtige Schulung verlangen.

Wenn das Angebot stimmt, bleibt die Frage nach Arbeitszeiten und Einkommensgrenzen. So dürfen 13-Jährige nur zwei Stunden pro Tag arbeiten, ab 15 steigt das Pensum auf vier vollständige Arbeitswochen pro Jahr. Mit 16 Jahren darf man bis 22 Uhr arbeiten, auch als Bedienung in der Kneipe. Sozialabgaben und Steuern fallen erst ab 50 Arbeitstagen und einem Einkommen von mehr 8130 Euro pro Jahr an. Auch Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht fällig. Vorteil: Wer auf Lohnsteuerkarte arbeitet, ist über den Arbeitgeber unfallversichert.

Pech haben allerdings Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Schüler dürfen dann nur 1200 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass ihr Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet wird. BaföG-Empfänger können ihr Einkommen um 400 Euro im Monat aufstocken.