Auch Schüler und Studenten müssen bei einem Ferienjob eventuell Steuern bezahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. Juni 2011

Bald beginnen wieder die Schulferien und mancher Schüler will dann, bevor es in den Urlaub geht, seine Urlaubskasse durch einen Ferienjob auffüllen oder spart für eine andere Anschaffung oder auch den Führerschein. Doch können hierbei auch Steuern fällig werden, wenn nämlich der monatliche Verdienst 900 Euro übersteigt, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mitteilt. Aber diese Steuern werden dann über den jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückerstattet.

Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an, wenn der Ferienjob auf maximal zwei Monate, beziehungsweise 50 Arbeitstage, begrenzt ist. Aber auch bei der Zahlung von Kindergeld darf das jährliche Einkommen 8.004 Euro nicht übersteigen, wobei dann vorher noch vom Gesamteinkommen die pauschalen Werbungskosten in Höhe von 920 Euro sowie die Sozialabgaben abgezogen werden. Studenten können zusätzlich auch die Ausbildungskosten, beispielsweise Bücher, geltend machen.