Tipps zum Ferienjob - Steuern, Kindergeld und Co.

Von Dörte Rösler
30. Juni 2014

Die Sommerferien sind für Schüler und Studenten eine willkommene Gelegenheit, zusätzliches Geld zu verdienen. Ob auf dem Bau, in der Eisdiele oder als Aushilfe im Supermarkt - das Einkommen lässt sich durch viele Tätigkeiten aufbessern. Allerdings interessiert sich auch der Staat für diese Einnahmen.

Steuer-ID mitteilen

Dank elektronischer Lohnsteuerkarten ist es für den Arbeitgeber leicht, Ferienjobber beim Finanzamt zu melden. Dazu braucht er jedoch das Geburtsdatum und die Steuer-ID seiner Beschäftigten. Wer keinen anderen Job hat, wird automatisch in der Steuerklasse I veranlagt und muss erst ab einem Monatsverdienst von 950 Euro Lohnsteuer zahlen.

Steuererklärung abgeben

Mancher Schüler und Student verdient in den Ferien so viel, dass er Lohnsteuer zahlen muss. Am Jahresende kann er sich das Geld aber meist zurückholen - durch eine Steuererklärung. Der Netto-Freibetrag liegt derzeit bei 8.345 Euro pro Jahr. Da auch Ferienjobber Werbungskosten und Co. geltend machen können, dürfen sie brutto noch höhere Einnahmen haben.

Sozialversicherung beachten

Klassische Ferienjobs, die maximal 2 Monate oder 50 Arbeitstage dauern, sind von der Sozialversicherungspflicht freigestellt. Wer länger arbeitet, muss zumindest Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Kindergeld bleibt unberührt

Ferienjobber bekommen weiterhin Kindergeld. Lediglich junge Menschen mit abgeschlossener Ausbildung verlieren ihren Anspruch, wenn sie länger als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Während der Semesterferien dürfen sie dieses Limit aber überschreiten.