Ein zentrales Charakteristikum ehrenamtlicher Tätigkeiten ist die Tatsache, dass diese ohne eine Gegenleistung in Form eines Verdienstes ausgeführt werden. Nichtsdestotrotz gibt es Fördermaßnahmen, mit welchen der Staat ehrenamtliche Tätigkeiten unterstützen kann. Doch in welchen Bereichen kann auf eine Förderung gehofft werden und welche Voraussetzungen muss die ehrenamtliche Tätigkeit hierfür erfüllen?
Zunächst einmal gibt es zwei Arten der Förderung. Einerseits wäre dies eine monetäre Aufwandsentschädigung. Ein Schöffe erhält beispielsweise deswegen zwar nicht direkt ein Gehalt für seinen Dienst für den Staat. Allerdings empfangen Schöffen eine Aufwandsentschädigung, welche die Fahrtkosten abdecken und einen kleinen Ausgleich für die Umstände darstellen soll.
Andererseits kann eine ehrenamtliche Tätigkeit aber auch seitens des Staates finanziell unterstützt werden. Hierfür existieren spezielle Förderanträge, welche in der Regel bei der Stadtverwaltung erhältlich sind und auch durch diese genehmigt werden müssen. In diesen werden alle Randdaten über die eigene Person und die ehrenamtliche Tätigkeit eingetragen, woraufhin über den Förderanspruch entschieden wird. Die theoretischen Förderbereiche sind dabei breit gestreut. So kann beispielsweise in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Sport, Gesundheit und Kultur auf eine monetäre Unterstützung gehofft werden. All diese Förderbereiche müssen allerdings ein wichtiges Kriterium erfüllen. So müssen diese der Gemeinschaft nachweislich dienen. Diesen Nachweis kann man natürlich nicht selbst erbringen. Stattdessen existiert auf den Formblättern ein extra Feld, in welchem eine Fachkraft des Staates die Gemeinnützigkeit anerkennen und den Zeitrahmen der Tätigkeit angeben muss. Darüber hinaus müssen noch alle Maßnahmen genannt werden, welche Teil der ehrenamtlichen Tätigkeit sind. Hieraus wird wiederum die gesamte Fördersumme berechnet, da jeder Tätigkeit eine Zuschusssumme zugeteilt wird. Neben den Maßnahmen können aber auch noch Mitglieder der Vereinigung selbst gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist es aber auch wichtig, dass diese Zuschüsse kein Gehalt darstellen, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung für gemeinnützige Leistungen.
Insgesamt muss man bei ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht immer auf finanzielle Hilfe verzichten. Stattdessen kann es sich in vielen Tätigkeitsfeldern lohnen, sich bei der eigenen Stadtverwaltung zu erkundigen, ob das eigene Engagement förderungswürdig ist. Eben durch eine solche Förderung hat man schließlich die Möglichkeit, noch viel effektiver vorzugehen, gemeinnützige Leistungen zu erzielen und so anderen zu helfen.
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25.02.13 | |
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15.02.13 | |
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