Bewerbungen sind privat - Landesarbeitsgericht Düsseldorf pfeift Betriebsräte zurück

Von Laura Busch
12. April 2013

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat einen Rüffel an Betriebsräte verteilt. Sie können nun aus der Arbeitnehmervertretung ausgeschlossen werden, wenn sie Bewerbungsunterlagen öffentlich zugänglich machen oder zitieren.

Im vorliegenden Fall hatte es ein Betriebsrat eigentlich gut gemeint. Bei einer Versammlung wurde aus einer Mail vorgelesen, mit der sich ein anderes Betriebsratsmitglied erneut in der Firma beworben hatte. Der nun Verurteilte hatte mit der Maßnahme zum einen auf den Einzelfall hinweisen wollen - der Mann war trotz Zusage des Arbeitgebers nicht eingestellt worden, weil der Betriebsrat dagegen war - und zum anderen generell betriebsbedingte Kündigungen anprangern wollen.

Alles sehr löblich, urteilte das Gericht, doch Bewerbungsunterlagen seien dennoch vertraulich. Der Mann sei über das Vorgelesene identifizierbar gewesen und das sei eine grobe Verletzung der mit dem Amt einhergehenden Pflichten. Der Verurteilte wurde aus dem Betriebsrat ausgeschlossen.