Arbeitsunfähig nach Schweinegrippe-Impfung: Unfallkasse des Arbeitgebers muss zahlen

Von Nicole Freialdenhoven
26. April 2013

Wenn der Arbeitgeber eine Schweinegrippe-Impfung empfiehlt und der Arbeitnehmer an den Folgen der Impfung erkrankt, muss dies als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallkasse des Arbeitgebers Leistungen zahlen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz in einem Streit zwischen dem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universität Mainz und einer dort angestellten Kinderkrankenschwester.

Auf dem Höhepunkt der Schweinegrippe 2009 empfahl die Klinik ihren Mitarbeitern "dringend" eine Schutzimpfung gegen den Schweinegrippevirus H1N1, die vor Ort durchgeführt wurde. Die Frau erkrankte durch die Impfung so schwer, dass sie arbeitsunfähig in Frührente gehen musste.

Sie verklagte die Unfallkasse der Klinik auf Leistungen, da es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt habe. Die Unfallkasse weigerte sich jedoch mit der Begründung, die Gesundheitsvorsorge falle in den privaten Bereich und die Impfung sei freiwillig gewesen.

Das Gericht gab der ehemaligen Krankenschwester jedoch recht: Aufgrund ihrer Tätigkeit als Kinderkrankenschwester habe bei ihr ein erhöhtes Risiko bestanden, sich mit dem Schweinegrippevirus zu infizieren. Zudem habe die Klinik die Impfung dringend empfohlen um die Funktionsfähigkeit des Betriebes aufrecht zu erhalten. Daher müsse hier von einem Arbeitsunfall gesprochen werden.