Laut Urteil ist regelmäßige Prüfung einer Berufsunfähigkeit erlaubt

Von Viola Reinhardt
21. Juli 2009

Zahlungspflichtige Versicherer, die Zahlungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit leisten, haben das Recht regelmäßige Überprüfungen hinsichtlich des gesundheitlichen Zustandes des Berufsunfähigen durchzuführen. Zu diesem Urteil gelangte das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz, nachdem ein Versicherter Klage erhoben hatte, da der Versicherer die Geldleistungen eingestellt hatte.

Der Kläger war aufgrund eines Rückenleidens als Berufsunfähig eingestuft worden und entsprechende Gelder erhalten. Nach einer neuerlichen Überprüfung stellte der Versicherer fest, dass sich die Beschwerden gebessert hatten und stellt daraufhin die Zahlungen ein. Der Kläger selbst war der Meinung, dass die ursprüngliche Feststellung nicht verändern dürfe. Die Richter gaben jedoch dem Versicherer Recht, da diese Verfahrensweise rechtens sei. Zudem sahen es die Richter als unerheblich an, dass der Kläger bei einer Arbeitsaufnahme gelegentlich Schmerzen bekäme, da diese durchaus zumutbar wären. (Az.: 10 U 842/07)