Regelung der BU bei zwei Berufen

Hallo.
Ich habe mal eine Frage zu der Sachlage einr Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man mehr als einen Beruf mal erlernt hat.

Folgendes Szenario 1:
Man hat z.B. Industriemechaniker gelernt und auch zu Beginnd er Lehre eine BU abgeschlossen.
Nun entscheidet man sich zu einem Studium und ist zum Schluss Maschinenbau-Ingenieur und arbeit auch als solcher in irgend einem Büro.

Was passiert nun, wenn man sich z.B. einen Arm und ein Bein bricht und man den Beruf des Industriemechanikers nicht mehr ausüben kann, den des Ingenieurs dagegen schon?

Folgendes Szenario 2:
Man hat z.B. Industriemechaniker gelernt und auch zu Beginnd er Lehre eine BU abgeschlossen.
Nun entscheidet man sich zu einem Studium und ist zum Schluss Maschinenbau-Ingenieur und arbeit auch als solcher in irgend einem Büro. Zwischenzeitlich wurde die alte BU gekündigt und eine neue erstellt, da sich ja die Berufgruppe geändert hat und dadurch z.B. einen geringeren Beitrag zahlt.

Was passiert nun, wenn man sich z.B. einen Arm und ein Bein bricht und man den Beruf des Industriemechanikers nicht mehr ausüben kann, den des Ingenieurs dagegen schon?

Um es noch kürzer zu Fassen:
Wie wirkt es sich auf die Berufsunfähigkeit aus, wenn man mehrere Berufe beherrscht?
Braucht man für jeden Beruf eine eigene Versicherung oder deckt eine Versicherung alle Berufe ab oder zählt sowieso nur das, was man aktuell macht?

Wäre super, wenn mir da jemand etwas Licht ins Dunkle bringen könnte.

Grüße

Antworten (2)
BU

Hallo Eike,
das ist eine sehr interessante Frage.

Nicht jeder Versicherer get so vor, wie von Ben beschrieben. Um definitive Sicherheit bei diesem Thema zu haben, sollten die Vertragsunterlagen genau geprüft werden. Dort sind alle möglichen Szenarien dargestellt. Auch die, wenn ein neuer Beruf erlernt wird.

es ist auch wichtig, dass es vor Vertragsabschluss genaue Einsicht gibt über die Kosten und eine Nachversicherungsklausel vereinbart wird.

Hallo Eike,

wie ich gerade sehe wurde deine Frage noch nicht beantwortet. Dann werde ich dir mal weiterhelfen:

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt immer der zuletzt ausgeübte Beruf eine Rolle, insbesondere für den Leistungsfall. Folglich ist auch nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig, etwaige Berufsänderungen sind nicht zwingend mitzuteilen (Quelle: http://www.berufsunfaehigkeit.com/berufsunfaehigkeitsversicherung/stolperfallen )

Den Versicherer interessiert es lediglich, wenn innerhalb des Jobs Veränderungen eintreten und man seine Rente im Rahmen der Nachversicherung erhöhen möchte.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.

Viele Grüße,
Ben

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