lolita21Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo,ich habe eine Stelle als Aushilfe in einem Supermarkt angenommen.Da es meine erste Anstellung ist,weiß ich nicht,welche Rechte ich habe.Wie ist es,wenn ich einmal krank werde?Habe ich das Recht auf Lohnfortzahlung?Könnt ihr mit weiterhelfen?Vielen Dank!lolita21
Ich habe dazu im I-Net folgendes gefunden : "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub steht auch 'Aushilfen' zu. "
Einfach mal bei Google nach "rechte aushilfen" suchen, dann wirst du bestimmt Antworten auf deine Fragen finden.
Praktikant 148Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo
Meine Freundin ist 18 Jahre jung arbeitet neben der schule als Aushilfe in einem Supermarkt da sie ihre Prüfungen gerade gemacht hat und nun frei von der Schulzeit ist muss sie Montag von 13-20 Uhr Donnerstag 15-20 arbeiten !!!ALLEINE!!! da dies schon öfter der Fall war (nur nicht 7 oder 5stunden sondern "nur" 3 Stunden) wollt ich mal Nachfragen ob das gesetzwidrig ist da sie ja nur eine Aushilfe ist???
danke für eure antworten
MfG Praktikant 148
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