Gutes Arbeitszeugnis ist Eintrittskarte für neuen Job - das sollte drinstehen

Weil das Arbeitszeugnis großen Einfluss auf den Erfolg von Bewerbungen haben kann, sollte man es sorgfältig prüfen

Von Dörte Rösler
11. Mai 2015

Wer seine Firma verlässt, hat Anspruch auf ein wohlwollendes und ordentliches Arbeitszeugnis. In der Praxis wimmeln die Schreiben vom Chef jedoch vor Fehlern.

Mal nutzen die Arbeitgeber unzulässige Formulierungen, mal vergessen sie wichtige Informationen. Um bei künftigen Bewerbungen gut dazustehen, sollten Beschäftigte ihr Zeugnis deshalb sorgfältig prüfen.

Der formale Aufbau

Am Anfang des Zeugnisses sollte der Arbeitgeber möglichst genau beschreiben, welche Aufgaben und Funktionen der Mitarbeiter im Betrieb übernommen hatte. Vergisst er dabei einzelne Leistungen, kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung verlangen.

Im letzten Absatz sollte aufgeführt sein, auf welche Weise sich Mitarbeiter und Firma getrennt haben. Geht der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch, so muss das deutlich werden.

Außerdem achten Personalleiter auf die Schlussformel, die einer Abschlussnote entspricht. Anders als im Schulzeugnis drückt sich diese allerdings nicht in Zahlen aus. Stattdessen hat sich in Arbeitszeugnissen ein differenziertes System aus Formulierungen durchgesetzt, ähnlich einem Geheimcode. Was sich vordergründig positiv liest, kann ganz etwas anderes bedeuten.

Nette Worte - böse Bewertung

Negative Beurteilungen sind im Arbeitszeugnis verboten. Wie zufrieden ein Arbeitgeber mit seinem Beschäftigten war und was er über dessen Weggang denkt, wird daher oft indirekt mitgeteilt. Besondere Aufmerksamkeit widmen Personaler der Gesamtnote des Bewerbers, die in einem Schlüsselsatz zum Thema Zufriedenheit verklausuliert wird.

Die Formulierung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht dabei einem "sehr gut". Lässt der Arbeitgeber zwei Buchstaben weg und schreibt "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ist das nur noch ein "gut." Steht im Zeugnis nur "zu unserer Zufriedenheit", fand der Chef die Leistungen gerade noch ausreichend.

Ähnlich bei der Schlussformel: "Wir bedauern den Verlust und bedanken uns für die stets sehr gute Zusammenarbeit" entspricht der Bestnote. Hier verliert der Chef seinen Mitarbeiter wirklich ungern. "Wir danken für die Zusammenarbeit" heißt dagegen: Endlich ist er weg!

Negatives Zeugnis anfechten

Gegen eindeutig negative Bewertungen können Arbeitnehmer klagen. Oftmals ist die schlechte Beurteilung jedoch hinter einer vordergründig wohlwollenden Formulierung versteckt. Oder der Arbeitgeber lässt positive Leistungen im Zeugnis unerwähnt. Auch dann können Beschäftigte das Zeugnis anfechten.

Sollte die Gesamtbewertung unter einer Drei liegen, muss der Chef beweisen, dass die Leistungen unterdurchschnittlich waren. Wünscht der Arbeitnehmer eine Beurteilung mit "sehr gut" oder "gut" muss er dagegen selbst nachweisen, dass seine Leistungen besser waren als im Zeugnis angegeben.