Sich selbst in einem Zeugnis beurteilen

Das Arbeitszeugnis dient der Einschätzung der erbrachten Leistungen und des Verhaltens des Angestellten. Dieser benötigt es als Nachweis, wenn er sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt. Häufig kann der Arbeitnehmer an der Formulierung seines Zeugnisses mitwirken. Dabei kann es sich sowohl um ein internes Gespräch als auch die Fertigung eines Erstentwurfs handeln. Eine Selbstbeurteilung ist nicht immer einfach. Lesen Sie, ob es sinnvoll ist, sich selbst in einem Arbeitszeugnis zu beurteilen, und worauf man bei den Formulierungen achten sollte.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, benötigt ein Arbeitszeugnis des alten Arbeitgebers. Hilfreich ist allerdings nur so ein Zeugnis, das die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers als sehr gut, gut oder zumindest befriedigend beurteilt.

Selbst das Arbeitszeugnis schreiben?

Teilweise kann der Arbeitnehmer selbst dazu beitragen, dass ins Zeugnis optimale Formulierungen aufgenommen werden. Insbesondere sollte das Zeugnis frühzeitig beantragt werden, damit der Arbeitgeber ausreichend Zeit für dessen Erstellung erhält. Am besten bittet man bereits zum Zeitpunkt der Kündigung um eine Bewertung.

Zusätzlich kann der Arbeitnehmer seine aktive Mitarbeit bei der Zeugniserstellung anbieten. In der Regel nehmen Vorgesetzte dieses Angebot gern an. Es kann sich dabei um ein internes Gespräch handeln oder gar um die Fertigung eines Erstentwurfs.

Sollte man von seinem Arbeitgeber gefragt werden, ob man sein Arbeitszeugnis selbst schreiben möchte, sollte man definitiv zustimmen. Nur man selbst weiß am besten, welche Arbeit in den letzten Jahren geleistet wurde und wo genau die entsprechenden Stärken liegen. Und niemand sonst wird sich beim Verfassen so viel Mühe dabei geben.

Generelle Tipps zur Ausarbeitung eines Arbeitszeugnisses

Zunächst einmal gilt es, sich gründlich vorzubereiten. Hilfreich ist es, Bücher zu diesem Thema zu lesen. Natürlich bietet auch das Internet unzählige Seiten; nicht immer handelt es sich dabei jedoch um seriöse Informationen.

Damit das Arbeitszeugnis später in seiner Gesamtheit wirken kann, sollte man sich mit jedem einzelnen Punkt gleich viel Mühe geben, auch mit der Einleitung. Auf diese Weise wird man ein qualitativ hochwertiges Dokument erstellen können.

Damit der Entwurf alle wichtigen Punkte enthält und gut strukturiert ist, sollte sich der Arbeitnehmer zunächst eine Gedankenskizze anlegen. In dieser können alle wichtigen Punkte stichwortartig erfasst werden, die später im Zeugnis erscheinen sollen. Diese müssen dann geordnet und vervollständigt werden, bevor sie zu aussagekräftigen Formulierungen ausgearbeitet werden.

Bei der Ausarbeitung sollte sich der Arbeitnehmer darüber bewusst sein, dass Arbeitszeugnisse eine eigene Sprache besitzen. Jede Formulierung steht für einen gewissen Code. Ursächlich hierfür ist das Recht des Arbeitnehmers auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Negative Formulierungen könnten eine Klage des Arbeitnehmers nach sich ziehen. Wer sein Arbeitszeugnis selbst formuliert, sollte diese Art der Verschlüsselung beherrschen.

Dennoch geht es darum, bei der eigenen Einschätzung realistisch zu bleiben. Kein Vorgesetzter wird ein Zeugnis unterschreiben, das Leistungen und Verhalten besser beschreibt, als sie tatsächlich waren.

Außerdem würde der neue Arbeitgeber ohnehin sehr schnell merken, dass der Arbeitnehmer seinen Aufgaben nicht gewachsen ist. Unter Arbeitgebern spricht man dann davon, dass der Arbeitnehmer von seiner alten Firma "weggelobt" wurde.

Ist der Entwurf zum Arbeitszeugnis fertig, sollte er sorgfältig auf Inhalt und Fehler überprüft werden. Schließlich soll er die Basis für die endgültige Beurteilung sein. Nach Möglichkeit sollte sich ein Bekannter oder Kollege diesen Entwurf ansehen, da dieser zur subjektiven Bewertung des Arbeitnehmers einen gewissen Abstand hat.

Erhält der Arbeitnehmer einige Anmerkungen, sollte er die Kritik sachlich aufnehmen und nicht auf die eigene Person beziehen. Es empfiehlt sich, über die Anmerkungen selbstkritisch nachzudenken und eventuelle Änderungen im Entwurf vorzunehmen. Die Endfassung des Entwurfs kann dem Vorgesetzten dann in sauberer Form präsentiert werden.

Auf einen Blick: die wichtigsten Tipps

Beim Verfassen des eigenen Arbeitszeugnisses kommt es auf folgende Punkte an:

  • Verständliche Positionsbezeichnungen - englische Bezeichnungen eventuell übersetzen oder erklären
  • Kurze Firmenbeschreibung - diese Beschreibung ist nicht notwendig, sollte daher möglichst kurz aufallen
  • Eigene Formulierungen - dabei auch keine Kopien aus dem Lebenslauf oder früheren Zeugnissen verwenden
  • Sparsam mit standardisierten Textbausteinen umgehen - sie sollten zudem modifiziert werden
  • Auf individuelle Aussagen konzentrieren - diese sollten sich auf die eigenen Person und Leistungen beziehen
  • Missverständnisse ausschließen - man sollte gründlich nachlesen, ob alles verständlich und klar formuliert ist
  • Bei positiven Beurteilungen nicht übertreiben - dies wirkt unglaubwürdig
  • Die Zeugnislänge der Dauer der Betriebszugehörigkeit anpassen - besonders oft wird ein Arbeitszeugnis zu lang
Den Entwurf des Arbeitszeugnisses sollte man jemandem zur Fremdbeurteilung geben für mehr Objektivität
Den Entwurf des Arbeitszeugnisses sollte man jemandem zur Fremdbeurteilung geben für mehr Objektivität

Im Folgenden gehen wird detaillierter an die Ausarbeitung des Zeugnisses heran...

Strukturierte Erfassung der persönlichen Einschätzungen

Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen, es muss auch gut strukturiert sein. Dabei ist eine bestimmte Reihenfolge der gegliederten Formulierungen üblich, die für jedes qualifizierte Arbeitszeugnis anwendbar ist.

Name, Beschäftigungszeit und Co.

Im Titel sollte erwähnt werden, dass es sich um ein Arbeitszeugnis handelt und für wen dieses ausgestellt wird. Vorname, Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers sind anzugeben.

Weiterhin ist die genaue Beschäftigungsdauer gefragt. Dabei sollten das Datum des Eintritts in die Firma sowie das Austrittsdatum angegeben werden. Außerdem werden im ersten Abschnitt des Arbeitszeugnisses die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers sowie die Position des Mitarbeiters genannt.

Aufgabenfelder

Im zweiten Abschnitt geht es darum, die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers zu beurteilen. Es macht Sinn, zuvor eine Stichwortliste zur Beschreibung der Position und des Aufgabenfeldes anzufertigen. Dabei kann in Haupt- und Nebenarbeiten unterschieden werden.

In der Regel ändert sich der Arbeitsumfang des Arbeitnehmers innerhalb der Beschäftigungsdauer. Verlässlichen Mitarbeitern werden im Laufe der Zeit üblicherweise verantwortungsvollere Aufgaben zugeteilt. Auch diese Veränderungen sollten klar definiert und mit einem entsprechenden Datum in der Stichwortliste festgehalten werden.

Stärken und Schwächen

Weiterhin kommt es auf die individuellen Kompetenzen des Arbeitnehmers an. Um diese zu belegen, eignen sich bereits vorhandene betriebliche Einschätzungen. Weiterhin können für ein Projekt verwendete Unterlagen als Basis zur Bewertung der eigenen Stärken und Schwächen verwendet werden.

Hierbei sollte der Arbeitnehmer realistisch sein. Schwache Leistungen brauchen in einem Arbeitszeugnis nur dann auftauchen, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Dann aber werden sie so verschlüsselt, dass nur diejenigen sie entziffern können, die den Code von Arbeitszeugnissen kennen.

Arbeitsbereitschaft und -weise

Bei der Einschätzung der Leistungen geht es darum, die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsbefähigung sowie die Arbeitsweise in Worte zu fassen. Weiterhin darf aufgeführt werden, ob der Arbeitnehmer an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen hat und wenn ja, an welchen.

Arbeitnehmern in Führungspositionen wird eine gewisse Führungskompetenz abverlangt. Nicht jeder Arbeitnehmer besitzt sie.

Ob der Mitarbeiter in der Lage war, die ihm untergeordnete Gruppe anzuleiten und zu motivieren, sollte ebenfalls in die Leistungsbeurteilung einfließen. Am Ende dieses Abschnitts wird die Leistung noch einmal zusammengefasst.

Verhalten Anderen gegenüber

Die Beurteilung des Verhaltens des Mitarbeiters bezieht sich auf das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie auf das Verhalten Dritten gegenüber. Am Ende des Zeugnisses werden die Gründe für das Ausscheiden aus dem Betrieb erwähnt. Üblicherweise bedankt sich der Arbeitgeber für die Mitarbeit und spricht seine Zukunftswünsche aus.

Die Selbstbeurteilung ist nicht immer einfach
Die Selbstbeurteilung ist nicht immer einfach

Strukturierte Erfassung der beruflichen Leistungen in verschiedenen Berufsbeispielen

Die Einschätzung der beruflichen Leistungen für das Arbeitszeugnis ist immer dann einfach, wenn es um messbare Ergebnisse geht. Eine Selbsteinschätzung sollte nach Möglichkeit so objektiv wie möglich erfolgen und dabei alle erforderlichen Angaben enthalten. Jeder Berufsgruppe kommen dabei unterschiedliche Aufgabenbereiche zu.

Damit der neue Arbeitgeber sich über die beruflichen Leistungen seines zukünftigen Arbeitnehmers ein umfassendes Bild machen kann, muss er dessen Fähigkeiten einschätzen können. Dabei spielen nicht nur theoretische Kenntnisse des Mitarbeiters eine Rolle, sondern ebenso seine beruflichen Erfahrungen, die er in der Praxis gesammelt hat. Ein Arbeitszeugnis sollte daher alle dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgabengebiete umfassen.

Verkauf

Wer im Verkauf tätig ist, benötigt ein besonderes Verhandlungs- und Verkaufsgeschick, damit er Waren oder Leistungen optimal veräußern kann. Hierbei spielt ein sicheres Auftreten eine ebenso große Rolle wie die Beharrlichkeit.

Da jeder Kunde anders reagiert, muss der Verkäufer flexibel und einfühlsam arbeiten können. Nur ein Verkäufer, der offen auftreten kann, ist in der Lage, neue Kunden zu gewinnen. Zu unterscheiden sind dabei Verkaufstätigkeiten, die durch Außendienstmitarbeiter ausgeführt werden und solche, die der Innendienst abwickelt.

Büro

Wer in einem Büro arbeitet, sollte sich artikulieren können. Dazu zählen eine perfekte Ausdrucksweise sowie ein guter Schreibstil. Insbesondere ist auf Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse zu achten, da Fehler in Geschäftsbriefen immer ein schlechtes Bild auf die Firma werfen.

Eventuell sind im Beruf Fremdsprachenkenntnisse gefragt. Auch diese sollte der Arbeitnehmer beherrschen.

Je mehr Kontakte der Mitarbeiter beruflich zu Dritten hat, desto mehr kommt es auf gute Umgangsformen an. Schließlich repräsentiert er die Firma nach außen.

Kaufmännische Berufe

Kaufmännische Mitarbeiter sollten gute Rechenkenntnisse besitzen. Außerdem müssen sie Betriebsgeheimnisse bewahren können.

Wer den ganzen Tag lang rechnet, benötigt ein gutes Konzentrationsvermögen. Außerdem muss er über eine besondere Belastbarkeit verfügen, insbesondere zu Zeiten von Monats- beziehungsweise Jahresabschlüssen oder bei Inventuren. Da kaufmännische Mitarbeiter in der Regel mit den Finanzen der Firma arbeiten, stehen bei ihnen

  • Ehrlichkeit
  • Gewissenhaftigkeit und
  • Sorgfalt

an erster Stelle.